Sechseinhalb Jahre für Angeklagten im Mühlinger Tötungsdelikt
Das Urteil ist gesprochen
Konstanz/Mühlingen. Kurz nach elf Uhr am heutigen Mittwoch hat der Vorsitzende Richter am Landgericht Konstanz, Arno Hornstein, das Urteil im Mühlinger Totungsdelikt gesprochen. Wegen Totschlags im minder schweren Fall wurde der 42-Angeklagte zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Oberstaatsanwalt Ulrich Gerlach hatte in seinem Plädoyer am Dienstag sieben Jahre Haft gefordert, der Verteidiger, Peter Messmer für ein Strafmaß von drei Jahren plädiert.
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- Stefan Mohr
Autor:Redaktion aus Singen |
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