Bewerbungsfrist für Schöffenwahl läuft
Auf Augenhöhe mit dem Richter

Amtsgericht Stockach  | Foto: Für das Amtsgericht muss die Stadt eine Schöffen-Vorschlagsliste mit mindestens sieben Personen einreichen.swb-Bild: sw
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Raum Stockach. Sie haben viele Rechte, aber auch viele Pflichten und tragen ein hohes Maß an Verantwortung. Schöffen üben ihr Amt in der Hauptverhandlung in der Regel im gleichen Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie ein Richter am Amtsgericht aus. Für dieses anspruchsvolle Ehrenamt muss die Stadt Stockach bis spätestens Freitag, 22. Juni, eine Vorschlagsliste mit mindestens sieben Personen einreichen, die diese Tätigkeit in den Geschäftsjahren 2019 bis 2023 ausüben würden. Der Hauptausschuss des Stockacher Gemeinderats stimmte in seiner jüngsten Sitzung einem Vorschlag der Verwaltung zu, die Bewerbungsfrist für Interessierte am Montag, 30. April, enden zu lassen. Bewerbungsformulare können auf der Homepage unter www.stockach.de aufgerufen werden, und auch die politischen Fraktionen des Gemeinderats können Vorschläge bis zum genannten Termin einreichen.

Neu ist für die anstehende Wahlperiode, dass erstmals auch Personen in die Vorschlagsliste mitaufgenommen werden können, die bereits zwei Amtsperioden hintereinander in diesem Ehrenamt tätig waren. Bewerber mit diesen Voraussetzungen können allerdings die Berufung ablehnen. An Kandidaten werden hohe Anforderungen gestellt: »Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen« gehören laut Verwaltungsvorschrift zu den Voraussetzungen, aber auch »geistige Beweglichkeit und - wegen der anstrengenden Tätigkeit in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung - körperliche Eignung«. Bewerber müssen mindestens 25 Jahre alt sein, dürfen das 70. Lebensjahr aber noch nicht vollendet haben, und sie müssen in der vorschlagenden Gemeinde wohnhaft und Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sein.

Der Beschluss über die Vorschlagsliste für die Schöffen wird voraussichtlich am Mittwoch, 16. Mai, in der Gemeinderatssitzung erfolgen. »Dabei ist eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder erforderlich, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeinderatsmitglieder«, erklärt die Sitzungsvorlage. Die Stadt reicht ihre Vorschlagsliste bis Freitag, 22. Juni, ein, und die ehrenamtlichen Schöffen werden dann von einberufenen Schöffenwahlausschüssen bestellt. Der Ausschuss setzt sich laut Gerichtsverfassungsgesetz aus »dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzendem und einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzern« zusammen.


Bewerbungsformulare für das Schöffenamt können unter www.stockach.de aufgerufen werden.

- Simone Weiß

Autor:

Redaktion aus Singen

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