Mensa in Schulverbund »Nellenburg« wird verpachtet
Auch mal was Süßes

Foto: Spatenstich für den Neubau des Schulverbunds »Nellenburg«: Wenn das Gebäude wohl im September 2017 fertig gestellt ist, soll die Mensa im Erdgeschoss verpachtet werden. swb-Bild: Archiv/sw
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Stockach (sw). Zu sehr ans Gängelband soll er nicht genommen werden. Dem künftigen Betreiber der Mensa im Schulverbund »Nellenburg« werden unternehmerische Freiheiten eingeräumt. Doch es gibt auch klare Vorgaben: Zwei Hauptgerichte und ein Pausenverkauf von Backwaren sind Pflicht. Und einiges mehr. Den exakten Anforderungskatalog stellte Hauptamtsleiter Hubert Walk während der letzten Sitzung des Gemeinderats vor der Sommerpause vor. Das Schulzentrum »Nellenburg« mit dem Erweiterungsbau der Realschule wird wohl im September 2017 fertig gestellt sein und der Beschulung aller Fünftklässler dienen. Im Erdgeschoss des neuen Schulbaus wird eine große Mensa eingerichtet, die von den Schülern aller Schularten besucht werden kann und nach einem Gemeinderatsbeschluss von 2014 verpachtet werden soll.

Und dieser noch zu suchende Pächter bekommt klare Leistungsanforderungen mit an die Hand: Wenn die Mensa im September 2017 startet, gelten die Öffnungszeiten montags bis donnerstags von 9.20 bis 13.50 Uhr sowie freitags von 9.20 bis 11.30 Uhr. Der Pächter kann die Öffnungszeiten erweitern. Ebenso das Speiseangebot, das mit Blick auf die benachbarten Konkurrenzbetriebe ausdrücklich auch Pommes frites, Snacks oder Süßigkeiten umfassen kann. Eine frische Zubereitung der Mahlzeiten vor Ort wird bevorzugt, doch auch die Warmanlieferung von Gerichten ist zulässig. Die Ausgabe der gewählten Mahlzeiten erfolgt durch das Mensapersonal auf Tabletts, und eine Wartezeit von 15 Minuten darf nicht überschritten werden. Eine Barzahlung ist erwünscht, doch alternativ kann auch ein bargeldloses System genutzt werden.

Klare Regeln auch für die beiden Hauptgerichte - vier Tage im Voraus im Internet abrufbar, eine Wiederholung frühestens nach fünf Wochen und Veränderungen innerhalb der Woche. Hinzu kommen tägliche Vorspeisen, Desserts und bei nachgewiesener Lebensmittelallergie alternative Angebote für Allergiker. Ergänzt werden soll das Speiseangebot durch einen kostenlosen Trinkbrunnen mit Wasser und weitere Getränkeangebote, die ausschließlich durch den Betreiber der Mensa zu erfolgen haben. Der muss zudem vom Fach sein - mit einer Ausbildung zum Koch oder einer gleichwertigen Qualifikation.

- Simone Weiss

Autor:

Redaktion aus Singen

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