Aufruf zur Beteiligung an der Sozialwahl 2023
Albert Blässing will weitermachen als ehrenamtlicher Berater

Alsbert Blässing aus Stockach ist seit 30 Jahren schon Versichertenberater für die Rentenversicherung. Er kandidiert erneut im Rahmen der Sozialwahlen 2023. | Foto: of/ Archiv
  • Alsbert Blässing aus Stockach ist seit 30 Jahren schon Versichertenberater für die Rentenversicherung. Er kandidiert erneut im Rahmen der Sozialwahlen 2023.
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Stockach. Die Sozialwahl hat begonnen. Gewählt werden bei der Sozialwahl Vertreterinnen und Vertreter, die sich im Sozialparlament der Deutschen Rentenversicherung Bund für die Interessen der Beitragszahler sowie der Rentnerinnen und Rentner einsetzen. Dazu gehört auch ein guter Kundenservice der Rentenversicherung mit rund 2.600 Versichertenberaterinnen und -beratern, die in der Nachbarschaft alle Fragen rund um die Rentenversicherung beantworten.

Albert Blässing aus Stockach ist seit 30 Jahren Versichertenberater für die Deutsche Rentenversicherung Bund. Er kümmert sich um die Anliegen der Versicherten, nimmt Anträge auf und lässt auf Wunsch beim zuständigen Rentenversicherungsträger den gegenwärtigen Rentenanspruch berechnen. Die Versichertenberaterinnen und -berater werden immer in Folge der Sozialwahl, also erneut in diesem Jahr, durch das Sozialparlament der Deutschen Rentenversicherung Bund gewählt. „Ich hoffe daher, dass möglichst viele Menschen in Stockach diese Wahl nutzen und dazu beitragen, den guten Service in der Nachbarschaft zu sichern“, betont Blässing in einer Medienmitteilung.

Jährlich nehmen die Versichertenberaterinnen und -berater der Deutschen Rentenversicherung Bund mehr als 200.000 Anträge auf Rente und Klärung des persönlichen Versicherungskontos auf. Sie führen insgesamt rund 1,2 Millionen Beratungen durch. Diese Serviceleistungen sind für die Versicherten und Rentnerinnen und Rentner kostenfrei. Als Teil der Selbstverwaltung arbeiten die Versichertenberaterinnen und -berater unentgeltlich.

Drittgrößte Wahl in Deutschland

Mehr als 52 Millionen Versicherte bestimmen bei der Sozialwahl darüber, wer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und bei den Ersatzkassen der gesetzlichen Krankenversicherung in den jeweiligen Parlamenten sitzt und dort die wichtigen Entscheidungen trifft. Denn die gesetzliche Sozialversicherung ist selbstverwaltet. Das heißt, Versicherte und Arbeitgeber haben ihre eigenen Parlamente. Diese wählen den ehrenamtlichen Vorstand, beschließen den Haushalt und erfüllen wichtige Aufgaben in den Bereichen Finanzen, Organisation, Personal und Rehabilitation. Es gilt das Prinzip: Wer Beiträge einzahlt oder eingezahlt hat, der soll auch mitbestimmen.

Autor:

Presseinfo aus Singen

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