Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde
»Diese Entscheidung ist für mich unverständlich«

Radfahrer sollen in Steißlingen künftig innerorts auf der stark befahrenen Landesstraße fahren müssen. | Foto: swb-Bild: Gemeinde
  • Radfahrer sollen in Steißlingen künftig innerorts auf der stark befahrenen Landesstraße fahren müssen.
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Steißlingen. Unverständnis zeigen Bürgermeister Mors und zahlreiche Gemeinderäte über die Entscheidung des Amts für Straßenverkehr sowie die gleichlautende Empfehlung aus dem Polizeipräsidium. Die Behörde hatte entschieden, dass Radfahrer/innen künftig innerorts auf der stark befahrenen Landesstraße fahren müssen. Auf einer Seite der L223 sollen Schutzstreifen eingezeichnet werden. Die bisherige zweigeteilte Nutzung des Gehwegs auch für Radfahrer soll nicht mehr erlaubt sein.

„Die Entscheidung, die mit dem individuellen Fehlverhalten weniger Verkehrsteilnehmer begründet ist, ist für mich absolut unverständlich“, so Bürgermeister Benjamin Mors. „Die Entscheidung bedeutet eine Gefährdung aller Radfahrer/innen, da es einen überdurchschnittlichen Anteil an Schwerlastverkehr und schweren landwirtschaftlichen Fahrzeugen in der Ortsdurchfahrt gibt. Die Anordnung des Landratsamts berücksichtigt leider nicht die örtlichen Gegebenheiten.“

Die Gemeinde sieht die vielen Bemühungen um eine Mobilitätswende hin zu mehr Radverkehr auf sicheren Wegen dadurch stark blockiert. Auch die örtliche Radfahrgruppe, vertreten durch Sprecher Andreas Stengele, steht der neuen Regelung mit großem Unverständnis gegenüber. „Selbst wir als sportliche Fahrer sehen eine große Gefahr, insbesondere im Bereich der Steigung. Beim Überholen langsamer Radfahrer kommt es hier schnell zu lebensgefährlichen Situationen“. Die Gruppe weist ebenso darauf hin, dass ein Überholen mit dem Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Hauptverkehrszeiten nicht möglich ist.

Aufgrund des großen Verkehrsaufkommens mit über 10.000 Fahrzeugen pro Tag sind lange Autoschlangen, die riskante Überholvorgänge provozieren, absehbar. Die Gemeinde hat daher Widerspruch gegen die Anordnung des Amts für Straßenverkehr eingelegt und bittet auch im Namen der örtlichen Radfahrer/innen das Landratsamt, die Entscheidung zu überdenken.

Autor:

Ute Mucha aus Moos

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