Ausschuss für Familie, Soziales und Ordnung
Zuschüsse für städtische "Sprach-Kita"-Fachkräfte ab 1. Juli 2023 beschlossen

Zwölf 50 Prozent-Sprachbildungsfachkräfte sollen nun nach einem Beschluss des städtischen Ausschusses für Familie, Soziales und Ordnung mit mindestens 25.000 Euro pro Jahr gefördert werden. | Foto: amelie / stock.adobe.com
  • Zwölf 50 Prozent-Sprachbildungsfachkräfte sollen nun nach einem Beschluss des städtischen Ausschusses für Familie, Soziales und Ordnung mit mindestens 25.000 Euro pro Jahr gefördert werden.
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Singen. Die „Sprach-Kitas“ bleiben auch nach deren Weiterführung ein Diskussionspunkt in der Stadt Singen. So wurde nun im Ausschuss für Familie, Soziales und Ordnung über die Förderung von städtischen Sprachbildungsfachkräften diskutiert.

Seit dem 1. Januar 2023 werden die insgesamt zwölf Stellen für „Zusätzliche Fachkräfte“ in den Kitas der freien und kirchlichen Träger der Stadt Singen des Ende 2022 ausgelaufenen Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ nach der Betriebskostenförderrichtlinie zusätzlich gefordert.

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Jedoch musste der dazugehörige Tagesordnungspunkt in der Ausschusssitzung vom 24. November aufgrund eines Einwandes von Caritas und AWO vertagt werden. Diese haben sich laut Sachverhalt der Beschlussvorlage am Tag der Sitzung an die Verwaltung gewandt, weil ihrer Ansicht nach die Förderung der Personalkosten nach den Richtlinien der Stadt Singen für die Förderung der Betriebsausgaben von Tageseinrichtungen für Kinder freier und privat-gewerblicher Träger mit 83 bzw. 86,5 Prozent nicht ausreichend ist, obwohl sie insgesamt eine finanzielle Besserstellung der Träger gegenüber der bisherigen Bundesförderung bedeutet.

Diese Problematik, welche beide Träger in einem Schreiben an Bürgermeisterin Ute Seifried nochmals verdeutlichten und worin unter anderem der nach wie vor unveränderte Festzuschuss von 25.000 Euro seit Bestehens des Bundesprogramms stark kritisiert wird, wurde nun in die Ausschusssitzung für Familie, Soziales und Ordnung eingebracht. Hier sehe Seifried nach Erläuterung des Sachverhalts die oberste Stelle in der Pflicht: „Es macht keinen Sinn, über Zuschüsse zu verhandeln, wenn man nicht weiß, was das Land macht.“ Man wolle nun gemeinsam mit den freien und kirchlichen Trägern einen Zuschussvorschlag erarbeiten, sobald die Förderung der Sprachbildungskräfte durch das Land bekannt sei. Im Vorfeld hierzu möchte man ab dem 1. Juli 2023 Zuschüsse von mindestens 25.000 Euro jährlich für zwölf 50 Prozent-Sprachbildungsfachkräfte gewähren, wofür für das anstehende Haushaltsjahr 150.000 Euro im Haushaltsplan eingestellt sind. Diesem Antrag wurde vom Ausschuss zur Entscheidung im Gemeinderat stattgegeben.

Autor:

Philipp Findling aus Singen

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