Ganze Reihe von Verdachtsfällen gefunden
Zoll überprüft rund 30 Gastronomiebetriebe zum Mindestlohn

Symbolbild Zoll | Foto: Symbolbild Zoll

Singen. Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung führten am 3. Juni eine bundesweite Schwerpunktprüfung durch.  Beim Hauptzollamt Singen waren 30 Beschäftigte der FKS in den Landkreisen Konstanz und Schwarzwald-Baar-Kreis  im Rahmen der Aktion unterwegs und prüften die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Gaststättengewerbe.
Im Fokus der Prüfmaßnahmen standen dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern, so der Zoll in seiner Erklärung.
Insgesamt seien 30 Gastronomiebetriebe geprüft und 123 ArbeitnehmerInnen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt worden. Dabei habe es in 25 Fällen Verdachtsmomente auf Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Vorschriften gegeben, die weitere Prüfungen nach sich ziehen würden. Weiterhin seien gegen zwei Arbeitnehmer Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet worden, berichtet die Singener Behörde.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung neben weiteren Branchen auch einen Schwerpunkt auf das Gaststättengewerbe, da es zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland zählt und dort regelmäßig Gesetzesverstöße festgestellt werden. Das Gaststättengewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der allgemeine Mindestlohn 9,82 Euro je Zeitstunde.

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Presseinfo aus Singen

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