Steißlinger Rat stimmt für Immissionsrechtliche Genehmigung des Kirnberg-Projekts
Windkraft-Antrag soll öffentlich ausgelegt werden

Foto: Erste Verträge für einen Windpark auf dem Kirnberg wurden im letzten Oktober bereits unterschrieben. Im Bild Kämmerer Axel Blüthgen, Bürgermeister Artur Ostermaier, Bene Müller und Karina Christen von solarcomplex.swb-Bild: le
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Steißlingen (of). Eigentlich sollte es »nur« um den Antrag auf die Immissionsrechtliche Genehmigung für den geplanten Mini-Windpark auf den Kirnberg gehen, doch in der Gemeinderatsitzung am Montagabend ging es natürlich noch um viel mehr, da es gegen das von der Arbeitsgemeinschaft »Hegauwind« geplante Projekt jede Menge Widersacher aus den verschiedensten Richtungen gibt und viele emotionale Diskussionen darüber seit über einem Jahr dazu geführt werden.

Die Genehmigung, hinter der ein Antrag mit einem Umfang von 31 Aktenordern steht, der sich nur um die technischen und baurechtlichen Details der Anlage dreht, erteilte der Gemeinderat mit einer Gegenstimme (Dr. Lieser, UWG) seine Genehmigung. An den Verfahren sind freilich noch eine ganze Reihe von Behörden im Rahmen einer »Anhörung von Trägern öffentlicher Belange« beteiligt.

Weil wegen der geringen Größe des Windparks (unter 20 Anlagen) der Gesetzgeber keine öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen vorgesehen ist, aber im Hegau viele Widersacher des Projekts mangelnde Transparenz beklagten, setzte Bürgermeister Artur Ostermaier hier ein symbolisches Zeichen. In Absprache mit dem Landratsamt sollen die Unterlagen im Steißlinger Rathaus »öffentlich« ausgelegt werden bis zum 30. September.

Um Einsicht zu bekommen, muss man sich allerdings vorab anmelden und wird von einem Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung begleitet, damit von den Unterlagen keine Fotos gemacht werden können, was untersagt ist. Die Gemeinderatsitzung begann zunächst mit den bekannten Fragen, nämlich ob nun die Windgutachten nach der seit Oktober 2014 erforderlichen »Technischen Richtlinie 6/9« erstellt wurden, was von Kämmerer und Stadtwerke Chef Axel Blüthgen, wie auch von Solarcomplex-Vorstand (das Unternehmen tritt als Projektentwickler auf) Bene Müller immer wieder beteuert wurde. Sonst würde ein solches Projekt von keiner Behörde genehmigt und würde auch keine Finanzierung durch Banken erhalten, sagte Blüthgen. In der Gemeinderatsitzung gab es auch einen Sachstandsbericht über das Projekt wie die weitere Planung: Bene Müller machte in seiner Vorstellung deutlich, dass man fest damit rechne, dass eine Baugenehmigung noch in diesem Jahr erteilt werde, denn nur dann werde es noch nach den alten Sätzen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bei der Stromabnahme subventioniert. Danach wäre würde sich eine Wirtschaftlichkeit schwieriger darstellen lassen. Der Unterschied zwischen Gutachten und Windprognose wurde ausführlich angefragt: Müller sagte, dass selbst der TÜV seine Gutachen als »Prognose« stehen lassen müsse, weil niemand wirklich wisse, wie der Wind in der Zukunft wehe.
Beim Baubeginn sieht Müller, der mit Christoph Tonder als einem der Projektleiter des Unternehmens in der Sitzung war, weiter in 2017 vor, denn zum 1. Quartal 2018 solle die Anlage in Betrieb gehen können.
Nachgefragt wurde in der Sitzung auch zur aktuellen Beteiligen von Unternehmen der Initiative Hegauwind. Man habe derzeit fünf Partner im Boot, sagte Tonder: die Stadtwerke Engen, Radolfzell, Steißlingen, Solarcomplex und die Bürgerenergie Bodensee. Für Steißlingen machten Bürgermeister Otermaier und Kämmerer Blüthgen allerdings die Einschränkung, dass darüber letztentlich noch nicht entschieden worden sei. Beim Projekt Verenafohren in Tengen-Wies sind zum Beispiel 9 Partner an der Investition beteiligt.
Wie Bene Müller weiter bekanntgab, habe man inzwischen 38 Flustücke angepachtet. Weil ein Grundstück nicht verpachtet wurde, musste der Standort eines Windrads verändert werden. Bürgermeister Artur Ostermaier befand, dass die Zufahrt zu den Anlagen nicht gerade einer Ideallinie entspreche. Bene Müller sagte, dass auch dies der Situation geschuldet sei, dass man mit einigen Grundstückseigentümern für die geplante Zufahrt noch nicht handelseinig sei. Für die nun beantragte Genehmigung könne man aber die Zufahrt nur auf den bereits angepachteten Grundstücken darstellen. Die Zufahrt soll in jedem Fall aber von der A98 aus erfolgen. Über die Zufahrt und die Auswirkungen auf die Forstwirtschaft werde der Rat nochmals gesondert beraten, kündigte Bürgermeister Ostermaier an.
Wie Bürgermeister Artur Ostermaier weiter bekanntgab, wird sich der Rat mit dem Thema Windkraft schon bald erneut beschäftigen müssen. Dann kommt der neue Flächenutzungsplan Windkraft zur mittlerweile dritten Offenlage. Dann sollen auch auch die zahlreichen von Steißlingern eingebrachten Bedenken gegen die Windkraft bewertet werden. Die erneute Behandlungen ist notwendig, da es in der letzten Runde einen Formfehler gegeben hatte.

Der neue Flächennutzungsplan weist Standorte für mögliche Windenergienutzung aus, sonst könnten nach aktueller Rechtslage überall Windenergieanlagen gebaut werden.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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