Bußgeldbescheide im Landkreis aus dem Jahr 2023
Wenn das teure Portrait den Geldbeutel schmälert
Kreis Konstanz. "Die Freude ist nicht gerade groß, nun bin ich mal wieder einige Euros los", werden sich manche Menschen vielleicht denken, wenn sie im Briefkasten ein teures Blitzer-Portrait von sich wiederfinden. Dabei kann die Höhe, wie viel man wegen des Blitzers oder für das Falschparken blechen muss, stark variieren und wird nach Angaben des Landratsamts Konstanz auch im Landkreis zum Teil von der Bußgeldkatalog-Verordnung festgelegt.
Das WOCHENBLATT hat beim Landratsamt und in den Kommunen nachgefragt, wie viele Bußgeldbescheide und -beträge in Sachen Park- und Geschwindigkeitsverstößen im Jahr 2023 angefallen sind und dies in Grafiken dargestellt. Doch neben den reinen Zahlen, welche wir für den Landkreis vom Landratsamt und für die Städte und Gemeinden von den Kommunen erhalten haben, ist es uns auch wichtig, auf die Hintergründe und gesetzlichen Regularien von Bußgeldbescheiden einzugehen. Ab wann gilt eine Kommune als Straßenverkehrsbehörde? Welcher finanzielle Aufwand steckt überhaupt dahinter, um eine Geschwindigkeitskontrolle oder Überwachung von Parkverstößen gewährleisten zu können?
Wann ist eine Kommune eine Straßenverkehrsbehörde?
Zunächst interessant ist, dass die von den Kommunen einkassierten Bußgelder nicht zweckgebunden sind, so fließen diese bei allen Städten und Gemeinden direkt in den allgemeinen Haushalt. "Mit ihnen werden damit am Ende auch die Ausgaben für die Ausstattung und die Bearbeitung der Fälle bei der Bußgeldstelle bezahlt", erklärt Carsten Tilsner, Baurechts- und Ordnungsamtsleiter der Stadt Stockach auf Nachfrage des WOCHENBLATTs. Hierzu zählen unter anderem Personal, Geschwindigkeitsmesssysteme, Fahrzeuge, Personal, Hardware und Software. Darüber hinaus gehören nach Angaben des Landratsamts aber auch Kostenfaktoren wie Schulungen, Wartungen, Reparaturen oder auch Ersatzteilbeschaffungen dazu.
Doch wie aus den Grafiken ersichtlich ist, konnten uns nicht alle Kommunen Zahlen zu Park- und/oder Geschwindigkeitsverstößen liefern. Dies liegt unter anderem daran, dass in insgesamt 16 Kommunen die Geschwindigkeitsüberwachung beim Landratsamt Konstanz liegt. Zum anderen hat das aber auch den Grund, dass nach Paragraf zwei des "Gesetzes über Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung des Landes Baden-Württemberg" (StVOZustG BW) nur Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften mit mehr als 5.000 Einwohnern auf Antrag zur örtlichen Straßenverkehrsbehörde erklärt werden. Dies schließt beispielsweise eine von den Kommunen durchgeführte Geschwindigkeitskontrolle in Gemeinden wie Büsingen, Steißlingen, Tengen oder auch Gailingen aus.
Nach Paragraf drei StVOZustG BW sind die örtlichen Straßenverkehrsbehörden zuständig für Aufgaben nach Paragraf 45 der Straßenverkehrsordnung, wonach sie "die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten können, soweit sich die Maßnahmen auf Gemeindestraßen und öffentliche Verkehrsflächen, die nicht öffentliche Straßen sind, beziehen". Ein weiterer Grund für die Lücken in der Grafik war auch, dass es dem Landratsamt nicht möglich ist, eine Statistikführung von Verwarnungs- oder Bußgeldern getrennt nach den einzelnen Kommunen zu liefern. "Das lässt sich technisch nicht umsetzen, da diesbezüglich keine Auswerte-Optionen zur Verfügung stehen", so die Rückmeldung des Kreisordnungsamts.
Hoher, finanzieller Aufwand
Auch der finanzielle Aufwand, welchen eine Kommune für Geschwindigkeitsüberwachung sowie Kontrollen von Parkverstößen aufwenden muss, variiert je nach Kommune. Sind es in der Verwaltungsgemeinschaft Stockach für das Jahr 2023 rund 800.000 Euro, kann der finanzielle Aufwand bei der Stadt Singen nicht genau beziffert werden. "Die Anlagen verursachen Wartungs- und Reparaturkosten, wenn sie ausfallen. Weiterhin entstehen Personalkosten - sowohl bei den Kollegen, die die Anlagen bedienen, als auch bei den Mitarbeitern, die für die Durchführung der Bußgeldverfahren verantwortlich sind", so die Stadtverwaltung auf Nachfrage des WOCHENBLATTs. Auch in der Gemeinde Gailingen lassen sich die Kosten nicht konkret zuordnen, "da Personalkosten anteilig eingerechnet werden müssen", wie Bürgermeister Thomas Auer mitteilte.
Eine weitere Frage, die sich bei diesem Thema stellt: Wann gehen Bußgelder an die Gemeinden und wann an das Landratsamt? Hierzu besagt Paragraf zwei Absatz zwei des Landesgesetzes für Ordnungswidrigkeiten: "Geldbußen, die durch rechtskräftige Bescheide eines Landratsamtes als untere Verwaltungsbehörde festgesetzt sind, werden dem Landkreis als eigene Einnahme überlassen und von ihm eingezogen." Nach Absatz drei desselben Paragrafen jedoch fließen alle Verwarnungsgelder, welche von Beamten des Polizeivollzugsdienstes beschlossen und von den Bußgeldbehörden eingezogen werden, in die Kassen dieser Behörden. Somit erhalten kommunale Bußgeldbehörden alle Buß- und Verwarnungsgelder, welche vom eigenen Gemeindevollzugsdienst beschlossen wurden.
Autor:Philipp Findling aus Singen |
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