Kreistag will keine AfD-Vertreter in Leitung
Wahlordnung für die Ausschussvorsitze aufgehoben

Symbolbild Kreistag Stadthalle Singen | Foto: of/ Archiv
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Singen/Konstanz. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag die erst im letzten Juli nach den Wahlen geschaffene Regelungen, dass der Vorsitz und stellvertretende Vorsitz in den Ausschüssen des Kreistags wieder aufgehoben. Grund dafür war, dass in der konstituierenden Sitzung des Kreistag der angesetzte stellvertretende Vorsitz im Bauausschuss des Kreistags, der von der Fraktion der AfD gesetzt wurde, keine Stimmenmehrheit erhielt und deswegen durchfiel.
Das hatte für eine doch deutliche Konfrontation mit der AfD-Fraktion gesorgt, die auch in der Sitzung durch deren Fraktionsvorsitzenden Michael Stauch noch einmal eine scharfe Protestnote verlas. Mit dieser Entscheidung werde die Wille der Wähler missachtet, meinte Stauch. Landrat Zeno Danner und danach der Kreistag sahen es anders. "In einer Demokratie gibt es kein Anrecht auf ein Wahlamt", legte er die Wahlordnung aus. Aus diesem Grund solle in den Vorsitz der Ausschüsse gewählt sein, wer nach einer Kandidatur die Mehrheit erhalte. Dafür könne sich dann jedes Ausschussmitglied einfach bewerben.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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