Impftermine von unter 60-Jährigen können umgebucht werden
Veränderungen bei Impfterminen wegen neuer AstraZeneca-Aussetzung
Singen/ Kreis Konstanz. Die Ständige Impfkommission empfiehlt seit Mittwoch den Impfstoff AstraZeneca aufgrund neuer Fälle von Hirnvenenthrombosen nur noch für Personen über 60 Jahren. Das hat Auswirkungen auf die Impftermine im Kreisimpfzentrum in Singen, informiert das Landratsamt aktuell.
Wer am Mittwoch (31. März), Donnerstag (1. April), Montag (5. April) oder Mittwoch (7. April) einen Termin im Kreisimpfzentrum in Singen gebucht hat, kann diesen wahrnehmen. Es besteht kein Verbot, den Impfstoff an unter 60jährige zu verimpfen.
Für impfberechtige Personen über 60 Jahren wird der Impfstoff weiterhin durch die Impfkommission empfohlen. Die bereits vereinbarten Termine im Kreisimpfzentrum in Singen bleiben bestehen, so das Landratsamt weiter.
Wer den bereits vereinbarten AstraZeneca-Termin in Singen wahrnehmen möchte, behält den gebuchten Termin einfach bei. Wer nach der ärztlichen Aufklärung von einer Impfung absieht, kann sich vor Ort auf eine Warteliste setzen lassen, so die Medienstelle des Landratsamts weiter.
Impfberechtigte Personen unter 60 Jahren (beispielsweise Lehrer und Erzieher, Pflegende oder enge Kontaktpersonen von Schwangeren), die bereits einen Termin im Kreisimpfzentrum Singen gebucht haben, können diesen per E-Mail an KIZ@LRAKN.de absagen.
Sie kommen auf eine Warteliste, die das Sozialministerium in den nächsten Wochen abarbeitet und erhalten einen neuen Termin mit einem alternativen Impfstoff.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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