Erneut Allgemeinverfügung für Ostern erlassen
Treffen der Tuning-Szene untersagt
Singen. Laut aktueller Allgemeinverfügung gemäß des baden-württembergischen Polizeigesetzes untersagt die Stadt Singen wie bereits in den vergangenen Jahren an den Ostertagen wieder jedwede Treffen der Autotuning-Szene im gesamten Stadtgebiet. Dies gilt sowohl für öffentliche als private Flächen in der Zeit zwischen Gründonnerstag, 6. April, 0 Uhr und Ostermontag, 10. April, 24 Uhr, wie die Stadtverwaltung am Montagnachmittag bekanntgab.
Als Treffen gilt jede Ansammlung von mehr als fünf Fahrzeugen dieser Art auf öffentlichen und privaten Flächen.
Wer gegen die Allgemeinverfügung in dieser Zeit verstößt, der wird mit einem Zwangsgeld von 150 Euro belegt. Sollte die Person danach nicht innerhalb von 20 Minuten der Verfügung Folge leisten und damit das Treffen beenden, wird das Fahrzeug abgeschleppt und anschließend beschlagnahmt. Und dazu kommt ein Bußgeld von 350 Euro zuzüglich der Kosten für die Fahrzeugaufbewahrung.
Die Herausgabe des beschlagnahmten Autos wird frühestens ab Dienstag nach Ostern erfolgen, heißt es in der Allgemeinverfügung. Voraussetzung für die Herausgabe ist aber, dass das Auto in technischer Hinsicht am Straßenverkehr teilnehmen darf. Die Herausgabe erfolgt erst nach Begleichung der entstandenen Kosten. Um von Anfang an eine klare Haltung zu zeigen, ist eine vorsorgliche Untersagung eines Treffens notwendig, heißt es in der Allgemeinverfügung weiter. Die Polizei wird an den Ostertagen verstärkt kontrollieren, wurde im Vorfeld angekündigt. Die gesamte Allgemeinverfügung können Interessierte auf der städtischen Homepage (www.singen.de) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ ansehen.
Autor:Presseinfo aus Singen |
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