In Singen kann sogar die maximale Zahl von 50 Trauergästen in die große Trauerhalle
Trauerfeiern ab Montag wieder begrenzt möglich
Singen. Ab kommenden Montag, 18.Mai, sind im Zuge der Lockerung der Beschränkungen durch die Corona-Verordnungen die Trauerhallen der Stadt Singen für Trauerfeierlichkeiten wieder geöffnet - wenn auch in begrenztem Umfang.
Es dürfen maximal 50 Personen teilnehmen. Die große Trauerhalle auf dem Waldfriedhof bietet nach den aktuellen Abstandsgebotsregeln sogar genau 50 Sitzplätze. In den Ortsteilen sind es weniger; so verfügt Bohlingen nach den nun aufgestellten Regeln über 18, Überlingen hat 30 Plätze, in Schlatt und Friedingen können jeweils jeweils 16 Sitzplätze mit Trauergästen belegt werden. Die Zahl wird überprüft, so dass unter Umständen nicht alle Personen an einer Trauerfeier teilnehmen können.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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