Kein Publikumsverkehr mehr im DAS2 / Kinderjugendkarte wird automatisch verlängert
Termine bei Sozialbehörde nur nach Anmeldung
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Singen. Aufgrund der aktuell geltenden Corona-Verordnung können Termine bei den Sozialen Leistungen (Wohngeldbehörde, Rentenantragsstelle,Antragshilfe SGB XII, Sozialpässe und KiJu-Karte) in Singen im Erdgeschoss des DAS 2-Gebäudes in der Julius-Bührer-Str. 2 derzeit nur für dringende und unaufschiebbare Angelegenheiten vereinbart werden.Darüber informiert die Pressestelle der Stadt Singen
Die einzelnen Sachbearbeiterinnen sind wie folgt erreichbar:
-Wohngeldbehörde , Buchstabe A – G, Tel. 07731/85-542
Buchstabe H – Q, Tel. 07731/85-543
Buchstabe R – Z , Tel. 07731/85-56
oder E-Mail an wohngeldbehoerde(at)singen.de
-Rentenantragsstelle, Tel. 07731/85-516
oder E-Mail an rentenstelle(at)singen.de
-Antragshilfe SGB XII, Tel. 07731/85-516 + 85-237
oder E-Mail an soziale-leistungen(at)singen.de
-Sozialpässe / KiJu-Karte, Tel. 07731/85-516 + 85-237 oder E-Mail an soziale-leistungen(at)singen.de
Die KiJu-Karte 2020 behält die Gültigkeit auch im Januar 2021. E-Mail unter kiju-karte(at)singen.de
Alle sind gebeten, Dinge, die nicht persönlich abgeklärt werden müssen, per Telefon, E-Mail oder auf dem Postweg zu erledigen.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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