Kein Publikumsverkehr mehr im DAS2 / Kinderjugendkarte wird automatisch verlängert
Termine bei Sozialbehörde nur nach Anmeldung

DAS2 | Foto: Symbolbild DAS2/ Relling

Singen. Aufgrund der aktuell geltenden Corona-Verordnung können Termine bei den Sozialen Leistungen (Wohngeldbehörde, Rentenantragsstelle,Antragshilfe SGB XII, Sozialpässe und KiJu-Karte) in Singen im Erdgeschoss des DAS 2-Gebäudes in der Julius-Bührer-Str. 2 derzeit nur für dringende und unaufschiebbare Angelegenheiten vereinbart werden.Darüber informiert die Pressestelle der Stadt Singen

Die einzelnen Sachbearbeiterinnen sind wie folgt erreichbar:

-Wohngeldbehörde , Buchstabe A – G, Tel. 07731/85-542

Buchstabe H – Q, Tel. 07731/85-543

Buchstabe R – Z , Tel. 07731/85-56

oder E-Mail an wohngeldbehoerde(at)singen.de

-Rentenantragsstelle, Tel. 07731/85-516

oder E-Mail an rentenstelle(at)singen.de

-Antragshilfe SGB XII, Tel. 07731/85-516 + 85-237

oder E-Mail an soziale-leistungen(at)singen.de

-Sozialpässe / KiJu-Karte, Tel. 07731/85-516 + 85-237 oder E-Mail an soziale-leistungen(at)singen.de

Die KiJu-Karte 2020 behält die Gültigkeit auch im Januar 2021. E-Mail unter kiju-karte(at)singen.de

Alle sind gebeten, Dinge, die nicht persönlich abgeklärt werden müssen, per Telefon, E-Mail oder auf dem Postweg zu erledigen.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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