Anordnung ist bereits zum kommenden Samstag gültig
Stadt Singen verhängt Mundschutzpflicht auf dem Wochenmarkt
Singen. Bereits ab Samstag, 25. April, gilt auf dem Singener Wochenmarkt die Maskenpflicht. Das gab die Stadtverwaltung am Mittwochnachmittag bekannt, die dies mit einer Allgemeinverfügung aktuell erlassen hat. Die Verfügung läuft damit schon im Vorgriff auf die Mundschutzpflicht beim Einkaufen und im ÖPNV, die das Land ab dem Montag, 27. April erlassen hatte.
Jeder Besucher und jeder Händler des Wochenmarktes sind demnach angehalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn er oder sie verkaufen, einkaufen oder sich dort aufhalten möchten. Es kann ein selbstgenähter Mundschutz oder auch ein Schal verwendet werden, so die Anweisung der Stadt Singen. Ein medizinischer Mundschutz sei nicht vorgeschrieben.
Der Sicherheitsabstand von 1,5 Meter zwischen Personen muss dennoch eingehalten werden. Für den Markt am Dienstag, der zum Mai beginnen soll, gelte die Maskenpflicht nur jeweils im Verkaufsbereich der Marktstände, somit nicht auf dem gesamten Platz, weil dort erfahrungsgemäß weniger Andrang herrscht. Bereits am vergangenen Samstag waren viele der Marktbesucher bereits mit Mundschutz auf dem Markt erschienen und auch ein großer Teil der Marktbeschicker ist seit Wochen mit Mundschutz an den Verkaufsständen präsent.
Die Allgemeinverfügung im genauen Wortlaut findet man auf der städtischen Internetseite www.in-singen.de informiert die Stadtverwaltung weiter.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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