Vor allem der »Car-Freitag« in Singen Süd und der Innenstadt soll unterbunden werden
Stadt Singen untersagt Tuning- und Posertreffen über Ostern

Tuningtreffen | Foto: Die Polizei wird die Einhaltung des Verbots der Tuningtreffen über Ostern kontrollieren. swb-Bild: of/Archiv
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Singen. Wie bereits in den letzten Jahren untersagt die Stadt Singen an den Tagen zwischen Gründonnerstag und Ostern wieder jedwede Treffen der Autotuningszene im gesamten Stadtgebiet. Mit einer Allgemeinverfügung gemäß des baden-württembergischen Polizeigesetzes hat Oberbürgermeister Bernd Häusler dies nun auch offiziell gemacht. Demnach dürfen zwischen dem 18. April (0.00 Uhr) und dem 22. April (24 Uhr) weder auf öffentlichen noch privaten Flächen Treffen der Tuningszene stattfinden. Als Treffen gilt laut der Verfügung jede Ansammlung von mehr als fünf getunten Fahrzeugen.

Wer gegen die Allgemeinverfügung in dieser Zeit verstößt, der wird mit einem Zwangsgeld von 150 Euro belegt, kündigt der OB an.

Sollte die Person danach nicht innerhalb von 20 Minuten der Verfügung Folge leisten und damit das Treffen beenden, wird das Fahrzeug abgeschleppt und anschließend beschlagnahmt. Und dazu kommt ein Bußgeld von 350 Euro zuzüglich der Kosten für die Fahrzeugaufbewahrung.

Die Herausgabe des beschlagnahmten Autos wird frühestens ab dem Dienstag nach Ostern erfolgen, heißt es in der Allgemeinverfügung. Voraussetzung für die Herausgabe ist aber, dass das Auto in technischer Hinsicht am Straßenverkehr teilnehmen darf. Wer also Tuningteile ohne gültige Zulassung angebracht hat, der wird schlechte Karten haben, sein Auto auf den eigenen vier Rädern wieder nach Hause fahren zu dürfen, meint OB Häusler in der Medienmitteilung.

Schon an den letzten beiden Wochenenden waren die Auftritte der getunten und zum Teil mit sogenanntem »Klappenauspuff« ausgestatteten Fahrzeuge in Singens Süden unüberhörbar. In einem Fall wurde bereits ein Unfall mit einer unbeteiligten Autofahrerin verursacht.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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