Gericht ordnet Unterbrinung in Psychiatrie an
Singener Brandstifter schuldunfähig

Foto: In der Nacht auf den 8. März war diese Wohnung in der Singener Innenstadt nach Brandstiftung ausgebrannt. swb-Bild: of/Archiv
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Singen/ Konstanz. Die schwere Brandstiftung in der Nacht auf den 8. März diesen Jahres in der Singener Hadwigstraße wurde im zweiten Verhandlungstag am Montag vor dem Landgericht Konstanz verhandelt und mit einem urteil abgeschlossen.

Der 30-Jährige Mann, der damals Kleider in seiner Wohnung entzündet hatte und floh, weil das Feuer nicht mehr in Griff zu bekommen war, wurde als schuldunfähig erklärt. Grundlage dafür waren Gutachen, die eine Phychiose definierten, und dass der Mann sich der Tragweite seiner wiederholten Zünseleien nicht bewusst gewesen sei.

Durch den damals ausgelösten Wohnungsbrand waren Personen in den darüberliegenden Stockwerken nicht mehr in der Lage, durch das verrauchte Treppenhaus zu fliehen und mussten über die Drehleiter der Feuerwehr gerettet werden. Deshalb hatte die Anklage unter anderem auch auf versuchten Mord gelautet.

Trotz der anerkannten Schuldunfähigkeit in der Tatnacht kommt der 30-jährige, der bereits drei Jahre zuvor schon in Waldshut wegen Brandstiftung vor Gericht stand und auch damals in einer psychiatrischen Einrichtung unterbracht wurde, nicht auf freien Fuß. Das Gericht ordnete eine erneute Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an. Drogenkonsum in Jugendzeiten sollen die psychiotischen Schübe ausgelöst haben, bekannte der Angeklagte.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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