Schweizer Migrationssekretariat stimmt »Durchreise« mit Schülerausw
Schülerverkehr durch die Schweiz wird ermöglicht

Symbolbild | Foto: Symbolbild

Singen/ Waldshut. Die Schulkinder und ihre Eltern im östlichen Landkreis Waldshut, von denen viele nach Singen auf Schulen gehen, haben eine Sorge weniger: Rechtzeitig vor Wiederöffnung der Schulen bekommen sie Gewissheit, dass sie nicht mit zusätzlichen Belastungen durch lange Umwege rechnen müssen, konnte die Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter am Freitagnachmittag bekannt geben.

«Ich bin froh, dass sich die schwierige Lage der Familien damit verbessert“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin. Die Sektion Grundlagen Grenze/ Mida des Schweizer Staatssekretariats für Migration (SEM) hat Rita Schwarzelühr-Sutter gegenüber bestätigt, dass auch deutsche Schulbusse Durchreisende im Sinne der Corona-Einreiseverordnung der Schweiz sind. Demnach können beispielsweise Schülerinnen und Schüler aus Jestetten, die in Singen zur Schule gehen, die Grenze bei Neuhausen überqueren und über Thayngen nach Singen durchreisen. Als Nachweis würden ein Reisedokument und ein gültiger Schülerausweis ausreichen, so das SEM.

Ab 4. Mai sollen die Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg wieder unter Auflagen zur Schule gehen. Zuvor wurde bereits bekannt, dass Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland wieder durch schweizerisches Gebiet fahren dürfen, um zu ihrer Arbeitsstelle in Deutschland zu gelangen. Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines gültigen Arbeitsvertrags.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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