Notlösung wurde zum »Fahrrad-Drive-In«
Richtlinie gekippt - der »Kiosk« bleibt

Lesefutter Kiosk | Foto: Wiltrud Hensler im Fenster ihres »Lesefutter Kiosk«. Aus der Corona-Notlösung wurde ein »Fahrrad-Drive-In«. swb-Bild: of
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Singen. Erneut hat ein Gericht Corona-Regeln zurecht gerückt. Diesmal hat der Verwaltungsgerichtshof einer Kaffeemarktkette entsprochen, die gegen die Auflage klagte, dass nur eine Person auf 20 Quadratmeter in Geschäften sich aufhalten dürfe - das entspräche einem Quadrat von etwa 4,2 Metern und damit viel mehr als der der "Social Distance« von 1,5 Metern.
Auch wenn das als »Richtgröße« in der Verordnung genannt wurde, machte es manch kleineren Laden mehr oder weniger unbenutzbar. Und viele kleinen Läden hatten das Schild vor der Türe, dass beispielsweise nur ein oder zwei Kunden zur gleichen Zeit im Laden sein dürften. Ein Extremfall war da unter anderem die Singener Buchhandlung Lesefutter. »Unser Verkaufsraum hat hier 32 Quadratmeter, so dass ausser mir theoretisch eine weitere »halbe Person« hätte rein dürfen, scherzt Inhaberin Wiltrud Hensler. Weil es eine Richtlinie war, durften freilich schon unter Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 Metern zwei bis drei Kunden in den Laden.
Und weil das natürlich zu Schlangen vor dem Laden geführt hätte, wurde hier der »Lesefutter-Kiosk« eröffnet, der Buchverkauf aus dem Fenster heraus. »Das ist wirklich sehr gut angekommen«, sagt Wiltrud Hensler nach nun sechs Wochen Erfahrung. Gerade zum Abholen von Buchbestellungen sei das System ideal und zeitweise habe sich das Fenster zum »Fahrrad-Drive-In« entwickelt, bei dem man zudem noch die Maske weglassen durfte - im Gegensatz zum Laden - und oft auch jemand auf ein Schwätzchen traf. »Ich überlege mir schon, das auch über die Corona-Zeit fortzusetzen«, so Hensler. Denn im Laden wird auch vermutlich noch eine Weile das Abstandsgebot einschränken, auch ohne die nun entschärfte 20 Quadratmeter-Richtlinie.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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