Unterlagen sind ab 19. Dezember in den betroffenen Gemeinden zugänglich
Regierungspräsidium leitet Planfeststellungsverfahren für Seehas-Haltepunkte ein

Haltepunkt Böhringen | Foto: Für die Erhöhung der Bahnsteige an den Seehas Haltepunkten ist doch noch ein erheblicher bürokratischer Vorlauf nötig in Form eines Planfeststellungsverfahrens. Deshalb verzögert sich der Umbau nochmals. Im Bild der Haltepunkt Böhringen. swb-Bild: Archiv
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  • Foto: Für die Erhöhung der Bahnsteige an den Seehas Haltepunkten ist doch noch ein erheblicher bürokratischer Vorlauf nötig in Form eines Planfeststellungsverfahrens. Deshalb verzögert sich der Umbau nochmals. Im Bild der Haltepunkt Böhringen. swb-Bild: Archiv
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Hegau. Das Regierungspräsidium (RP) Freiburg hat im Landkreis Konstanz fünf Anhörungsverfahren für den Umbau von Bahnsteigen im Rahmen des Bahnhofsmodernisierungsprogramms Baden-Württemberg (BMP BW) eingeleitet. Die von der DB Station&Service AG geplanten Baumaßnahmen betreffen den Bahnhof Engen, den Haltepunkt Welschingen-Neuhausen (beide Stadt Engen), den Haltepunkt Mühlhausen-Ehingen (Gemeinde Mühlhausen), den Haltepunkt Böhringen-Rickelshausen (Stadt Radolfzell) und den Bahnhof Konstanz-Petershausen (Stadt Konstanz). Die Offenlage der Unterlagen startet jeweils am Dienstag, 19. Dezember, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde.

Die bestehenden Bahnhöfe und Haltepunkte auf der Bahnstrecke des Schienenpersonennahverkehr Seehas sollen modernisiert werden, wie ja bereits schonlänger bekannt. Dabei werden insbesondere die Bahnsteige standardmäßig auf 55 cm über Schienenoberkante erhöht. Ziel ist es, einen barrierefreien Zugang der Reisenden zu den Zügen zu ermöglichen. Im Zuge dessen ist vorgesehen, die Bahnsteigausstattung (z.B. Wetterschutzanlagen, Bahnsteigmobiliar, Beschilderung, Radabstellanlagen und Blindenleitsystem) anzupassen oder zu erneuern. Da die wesentlichen Bauarbeiten in nächtlichen Sperrpausen vom Gleis aus durchgeführt werden sollen, bleibt der Bahnbetrieb tagsüber weitestgehend unbeeinträchtigt.
Das Regierungspräsidium Freiburg ist für die Verfahren zuständige Anhörungsbehörde. Planfeststellungsbehörde ist das Eisenbahn-Bundesamt.

Warum erst jetzt diese Maßnahme eingeleitet wird obwohl sich die Planungen schon seit Jahren hinziehen, erläutert die Medienmitteilung nicht.

Die zu genehmigenden Planunterlagen liegen zeitgleich von Dienstag, 19. Dezember bis Donnerstag, 1. Februar in Engen, Mühlhausen, Radolfzell und Konstanz zur Einsicht aus. Der Zeitraum wurde aufgrund der Ferienzeit über die gesetzlich vorgesehene Frist von einem Monat hinaus verlängert. In jeder Gemeinde sind nur diejenigen Unterlagen der auf dem jeweiligen Gemeindegebiet geplanten Bauvorhaben einsehbar.

Die Gemeinden werden die Auslegung vorher ortsüblich bekanntmachen, kündigt das Regierungspräsidium an. Dabei würden diese auch die Räumlichkeiten und die Öffnungszeiten mitteilen und über die Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen informieren. Die Offenlage dient dazu, Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Pläne zu geben. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt bis zum 15. Februar (Eingang) Einwendungen erheben.
Die Unterlagen können ab dem 19. Dezember auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums www.rp-freiburg.de unter der Rubrik „Aktuelles“ eingesehen werden.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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