MdB Gastel hat Antwort zu Rasern bekommen
"Rechtsrahmen der Schweiz wird für härtere Strafen angepasst"

Schon seit Jahren werden Autofahrer auf der A81 dazu aufgefordert, Raser und Autorennen direkt an die Polizei zu melden. | Foto: VMBW
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Hegau/ Berlin. Die immer wieder kehrende Berichterstattung über die immer wieder stattfindenden Autorennen auf der A 81 hat der Bundestagsabgeordnete Matthias Gastel, er ist auch Fraktionssprecher der Grünen für Bahnpolitik, zum Anlass genommen, der Bundesregierung einige Fragen beziehungsweise Nachfragen zu stellen.

Aus den Antworten gehe hervor, dass der bestehende Rechtsrahmen in Zukunft besser ausgeschöpft werden könne, so Gastel. Unerlaubte Autorennen stehen bereits unter Strafe. So können beteiligte Geldbußen erhoben, Kraftfahrzeuge eingezogen, Haftstrafen und langjährige Fahrerlaubnissperren verhängt werden. Insbesondere Geldbußen würden aber bislang aber kaum vollstreckt, wenn es sich um Fahrer/innen aus der Schweiz handele. Das werde nun geändert. Die Geldstrafenvollstreckung mit der Schweiz werde nun weitgehend an die praxiserprobte Rechtslage in der EU angepasst und deutlich vereinfacht. Der Gesetzentwurf habe bereits das Bundeskabinett passiert.

"Sicherheit hat Vorrang. Für massive Verkehrsgefährdungen, wie sie mit illegalen Autorennen riskiert werden, kann und darf es kein Rabatt geben. Daher ist es an der Zeit, dass endlich gegen rücksichtslose Raserei und Gefährdungen Unbeteiligter durchgegriffen wird. Es ist gut, dass der Bund diesen wichtigen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit und damit Menschenleben leistet", so Gastel in seinem Statement.

"Zurzeit laufen die Gesetzgebungsverfahren für den Erlass eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 5. April 2022 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit (Deutsch-Schweizerischer Polizeivertrag) sowie eines Umsetzungsgesetzes. Der Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag enthält auch Vereinbarungen über die vollstreckungshilferechtliche Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Verkehrsverstößen. Das Umsetzungsgesetz dient der Ausführung dieser Vorschriften und regelt im Wesentlichen das Vollstreckungsverfahren und den Rechtsschutz der betroffenen Person" so Oliver Luksic, MdB, Parlamentarischer Staatssekretär
Koordinator der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik, in einer bereits Ende Juni an Gastel gegebenen Antwort. Die Überwachung und Verfolgung von Verkehrsverstößen obliege nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes den Ländern, das heißt im vorliegenden Sachverhalt den ermittelnden Verfolgungsbehörden des Landes Baden-Württemberg, so Luksic weiter.

"In der Vergangenheit wurden Geldbußen für Verkehrsverstöße durch schweizerische Fahrerinnen und Fahrer in Deutschland oder deutsche Fahrerinnen und Fahrer in der Schweiz regelmäßig nicht vollstreckt. Das soll mit der vorgeschlagenen Neuregelung geändert und damit zugleich ein Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in beiden Ländern geleistet werden" kündigte auch Benjamin Strasser, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium an.

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Redaktion aus Singen

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