Leserbrief von Marcus König aus Bohlingen
Rechtsfehler bei Anhörung zu Windkraftwerk?
Singen. Zur aktuellen Anhörung der Gemeinden im Grenzgebiet zum kantonalen Richtplan Windenergie, der den Schienerberg als Standort vorsieht, wird uns geschrieben:
»Zitat aus dem Rielasinger Amtsblatt vom 6. September 2017 mit dem öffentlichen Hinweis zum Thema Windkraftanlage Chroobach, Schienerberg: "Im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung können sich alle Interessierten, auch Deutsche, zum Inhalt es angepassten Richtplans äußern und Änderungen beantragen. Basierend auf den Resultaten der öffentlichen Bekanntmachung kann der Richtplan anschließend fertiggestellt [...] werden."
Die Stadt Singen ist über den Ortsteil Bohlingen ebenso Anlieger und somit Betroffener. Diese rechtlichen (überaus wichtigen) Hinweise wurden in den amtlichen Mitteilungen von Singen kommunal nicht veröffentlicht. Dabei endet die Einspruchsfrist bereits am 20. Oktober 2017. Den Bürgerinnen und Bürgern wurden somit vielfach Möglichkeiten genommen, Rechtsmittel einzulegen.
Umso wichtiger ist das Engagement der Bürgerinitiative Landschaftsschutz Schienerberg, die über Plakate, Flyer sowie die Info-Veranstaltung am 16.10.17 in Rielasingen über dieses Thema informiert. Die eigene Stellungnahme der Stadt Singen wird im Bauausschuss am 18. Oktober 17 und im Gemeinderat am 24. Oktober 17 beraten. Diese Stellungnahme wurde im Ortschaftsrat Bohlingen im Übrigen auch nicht behandelt.
Es geht aber gerade nicht um die eigene Stellungnahme der Stadt Singen, sondern um das Recht jedes einzelnen Bürgers, Einspruch einlegen zu können - sozusagen um plebiszitäre Elemente, die von der Politik ja immer gefordert werden.«
Marcus König, Singen-Bohlingen
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
Kommentare