Politik will bereits zurückrudern
"Pro Gäubahn" warnt vor erneuter Ausweichung des Eisenbahngesetzes
Singen/Rottweil. Das im März dieses Jahres als überregionales Dach lokaler Initiativen gegründete Landes-Fahrgastbündnis "Pro Gäubahn" weist in einer Medienerklärung Forderungen entschieden zurück, die den gerade erst geänderten Paragraf 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) wieder aufzuweichen zu wollen.
Das AEG diene dazu, die bestehende Eisenbahninfrastruktur zu schützen und so auch in Zukunft über eine ausreichend leistungsfähige Bahn-Infrastruktur zu verfügen. Gerade im Hinblick auf den Bahnknoten Stuttgart ist für das Bündnis die Schutzwirkung des AEGs besonders bedeutend. Hier drohe im Zuge der Teilinbetriebnahme von Stuttgart 21, der Bahnknoten erheblich zurückgebaut und die Gäubahn auf Jahre hin abgehängt zu werden, wie schon mehrfach berichtet.
„Dies darf auf keinen Fall passieren,“ so Dr. Nikolas Baur von Pro Gäubahn Singen. „Die Gefahr besteht, dass die gewünschte Schutzwirkung für bestehende Bahninfrastruktur ausgehöhlt und Missbrauch Tür und Tor geöffnet wird,“ so Baur weiter. Gerade für den Süden Baden-Württembergs sei die Anbindung der Gäubahn an den Hauptbahnhof Stuttgart zentral. Insbesondere dürfe die Gäubahn nicht für ein kommunales Stuttgarter Immobilienprojekt aufgegeben werden, wie der Stuttgarter Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) dies weiterhin anstrebe.
Als geradezu skandalös empfindet es Pro Gäubahn deshalb, dass Nopper trotz klarer Rechtslage weiterhin nicht bereit ist, sein Immobilienprojekt „Stuttgart-Rosenstein“ zu stornieren. „Die Rücksichtlosigkeit, mit der Nopper auf dem Rücken der Gäubahn-Anlieger, sein kommunales Immobilienprojekt durchziehen möchte, schockiert uns,“ so Michael Leibrecht von Pro Gäubahn aus Rottweil weiter. 1,4 Millionen Einwohner im Einzugsgebiet der Gäubahn würden dann auf der Schiene abgehängt und würden ihren Anschluss an den Bahnknoten Stuttgart verlieren. „Wir befürchten, dass dann noch mehr Menschen aufs Auto umsteigen werden,“ betont Leibrecht.
Deswegen appelliert Pro Gäubahn an die Mitglieder des Bundestags und an die Bundesregierung, jetzt nicht vom eingeschlagenen Weg abzukommen und standhaft zu bleiben. „Die Heraushebung im §23 AEG, dass der Bahnbetriebszweck eines Grundstücks im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der Aufrechterhaltung sowie der Weiterentwicklung der Eisenbahninfrastruktur dient, ist richtig,“ so Dr. Hans-Jörg Jäkel vom Gäubahnkomitee Stuttgart. Wer dieses Gesetz jetzt wieder aufweiche, stellt sich ganz klar gegen die Gäubahn-Anlieger und das südliche Baden-Württemberg.
„Herr Nopper sollte endlich von seiner engstirnigen und rücksichtlosen Politik abkommen auf dem Rücken und zum Schaden der Gäubahn-Anlieger kommunale Stadtentwicklung betreiben zu wollen“ so Hendrik Auhagen von Pro Gäubahn aus Konstanz. Ziel müsse sein, einen leistungsfähigen Bahnknoten Stuttgart mit voller Einbindung der Gäubahn zu erhalten. Pro Gäubahn fordert deshalb die Deutsche Bahn auf, sich endlich auf einen zukünftigen Kombi-Betrieb in Stuttgart vorzubereiten und Vorschläge für fahrgastfreundliche Übergänge von Stuttgart Hbf (oben) zum zukünftigen S21-Tiefbahnhof vorzulegen.
Das überregionale Pro Gäubahn-Bündnis plant derzeit einen weiteren Aktionstag am Freitag, 11.Oktober, entlang der ganzen Gäubahnstrecke mit Aktionen auch in Singen und Konstanz.
Mehr auch unter pro-gaeubahn.de
Quelle: Pro Gäubahn, Andreas Frankenhauser
Autor:Presseinfo aus Singen |
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