Stadt Singen erinnert an neue Verordnung ab dem 10. November
Nur noch zwei Geldspielgeräte pro Gaststätte

Symbolbild | Foto: Symbolbild Rathaus

Singen. Ab 10. November 2019 tritt eine Änderung des § 3 Absatz 1 Spielverordnung in Kraft, nach der ab diesem Zeitpunkt nur noch höchstens zwei Geldspielgeräte in Gaststätten betrieben werden dürfen. Daran erinnert die Stadt Singen per Medienmitteilung.#

Im eigenen Interesse werden alle Verantwortlichen darum gebeten, diese gesetzliche Vorgabe fristgerecht zu erfüllen, das heißt überzählige Geräte aus ihren Gaststätten zu entfernen - und nicht nur "auszuschalten".

Denn: Wer ab 10. November mehr als zwei Geldspielgeräte in seiner Gaststätte betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Einhaltung wird durch die Stadt Singen zeitnah kontrolliert.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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