DGB zeigte Flagge auch am Bahnhof Singen
Noch immer fast 17 Prozent der Beschäftigten unter aktuellem Mindestlohn-Niveau
Singen/ Kreis Konstanz. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro je Stunde. Darauf hat der DGB am Mittwoch mit einer Info-Aktion auf mehr als 230 Bahnhöfen und Marktplätzen im gesamten Bundesgebiet aufmerksam gemacht. Allein in Baden-Württemberg waren an 26 Standorten DGB-Kolleginnen und Kollegen unterwegs und verteilen Informationsmaterialien an die Bevölkerung - auch in Singen, wie nachträglich bekannt gegeben wurde.
Kai Burmeister, Vorsitzender des DGB Baden-Württemberg: „In Baden-Württemberg kommt der höhere Mindestlohn rund 740.000 Beschäftigten zugute, die aktuell weniger als zwölf Euro pro Stunde verdienen. Das sind 14 Prozent aller Beschäftigten im Südwesten. Diese Zahlen zeigen: Der Mindestlohn wirkt. Wir Gewerkschaften haben uns lange dafür eingesetzt, die Lohnuntergrenze auf zwölf Euro je Stunde anzuheben – mit Erfolg.“
Im Landkreis Konstanz werden vom kommenden Monat an rund 20.000 Menschen das sind 16.6 Prozent aller Beschäftigten im Landkreis mehr Geld in der Tasche haben, so Klaus Mühlherr. Vor allem Frauen und geringfügig Beschäftigten helfe die neue Lohnuntergrenze. Besonders in Branchen wie dem Gastgewerbe, bei Lieferdiensten und im Einzelhandel würden ArbeitgeberInnen den Beschäftigten oft anständige Löhne verweigern. Und in Betrieben ohne Tarifvertrag werden besonders häufig Niedriglöhne bezahlt.
„Der gesetzliche Mindestlohn ist auch ein Mittel gegen Lohndumping-Konkurrenz durch Unternehmen, die sich Tarifverträgen verweigern“, erklärte Mühlherr. Dennoch sei klar: „Der Mindestlohn kann immer nur die unterste Haltelinie sein. Gute Löhne gibt es nur mit Tarifvertrag. Umso wichtiger ist es, die Tarifbindung wieder zu stärken.“
Quer durch alle Branchen erhalten jedoch nach wie vor viele den gesetzlichen Mindestlohn trotz Anspruchs nicht. Der DGB fordert deshalb mehr Kontrollen. „Die Bundesregierung muss die zuständige Behörde Finanzkontrolle Schwarzarbeit personell deutlich stärken. Mindestlohnbetrügereien sind keine Kavaliersdelikte, sondern müssen geahndet werden. Das geht nicht ohne effektive Kontrollen und Sanktionen“, sagte Mühlherr.
Trotz der Mindestlohnanhebung wies der DGB Konstanz mit Nachdruck auf die Sorgen vieler Menschen hin. „Auch mit Mindestlohn ist eine echte Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben nicht möglich. Schlimmer noch: Viele machen sich aktuell ernsthafte Sorgen, was im Herbst und Winter auf sie zukommt“, sagte Mühlherr. „Die gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise kann auch der neue Mindestlohn nicht auffangen. Die Bundesregierung muss jetzt schnellstens eine weitere Energiepreispauschale und einen Energiepreisdeckel beschließen. Um das zu finanzieren, muss der Gesetzgeber die Übergewinne der großen Energie- und Mineralölkonzerne abschöpfen.“
Autor:Presseinfo aus Singen |
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