Land will Regelung erst für die Zeit nach dem 11. Januar ansetzen, wurde jetzt bekannt
Landesregierung knausert bei der Kita-Gebührenerstattung

Kita Schließung | Foto: Symbolbild Kita-Schließung
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Singen. Das ist die Kehrseite der Meldung, die am Dienstag noch die beiden Landtagsabgeordneten Dorothea Wehinger und Nese Erikli verbreiteten: Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat aktuell beschlossen, allen Familien, die im Januar keine Kita-Notbetreuung in Anspruch genommen haben, die Beiträge erst ab dem 11. Januar und nur zu 80 Prozent zu erstatten. Die Ferien für die Kitas haben freilich schon früher geendet, weil sie kürzer sind als die Schulferien.

Singens Bürgermeisterin Ute Seifried zeigt sich von dieser Entscheidung enttäuscht. „Unsere Eltern zahlen Monatsbeiträge. Diese Regelung würde bedeuten, dass die Eltern für den Monat Januar nur die Hälfte der Gebühren erstattet bekommen. Das ist nicht in Ordnung. Andere Bundesländer erstatten die Beiträge in voller Höhe“, weiß Ute Seifried.

Die Bürgermeisterin will deshalb dem Singener Gemeinderat vorschlagen, den Eltern die Beiträge für Januar voll zu erstatten. Das würde auch bedeuten, dass die Stadt die Ausfälle bei den freien Trägern der Kitas übernimmt, so die Meldung aus dem Singener Rathaus.

Bei den Gebühren für die verlässliche Grundschule werde man auch so verfahren, so Ute Seifried. Mit ihren KollegInnen aus Konstanz und Radolfzell hatte sie sich bereits auf diese einheitliche Vorgehensweise bei der Gebührenrückerstattung abgestimmt. Auch in den Nachbarstädten werde man ähnlich verfahren, so der Stand der Abstimmung mit den Städten Konstanz und Radolfzell.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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