Auch Datenerhebung in vielen Bereichen soll bereits ab Mittwoch fallen
Land kippt jetzt auch »3G«-Regel für den Handel

Maske | Foto: Nur noch die Maske bleibt als Pflicht im ganzen Handel. swb-Bild: of/ Archiv
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Singen. Die Landesregierung geht mit der angepassten Corona-Verordnung vorsichtige Öffnungsschritte, wie sie nun am Dienstag nach der Kabinettsitzung zur Überraschung aller offenbarte. So entfällt laut der aktuellen Mitteilung die 3G-Regelung im Einzelhandel in der Alarmstufe I - noch bis vor zwei Wochen galt im Land die harte 2G-Regel, die dann gerichtlich gekippt wurde. Es sollen nun auch wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer bei Veranstaltungen zugelassen werden und die Kontaktdaten müssen in den meisten Bereichen nicht mehr erfasst werden, wurde weiter übermittelt. Die Änderungen treten bereits am 9. Februar 2022 in Kraft. Noch letzte Woche hatte Ministerpräsident Kretschmann angekündigt, dass es vor Ostern, also die nächsten zwei Monate, noch keine Lockerungen geben würde angesichts der ungewissen Entwicklung durch die »Omikron-Welle.

Die Landesregierung geht in der andauernden Corona-Pandemie mit einer Anpassung der aktuellen Corona-Verordnung einen vorsichtigen Öffnungsschritt, wurde am Mittag in Stuttgart betont. So werden diese drei maßgebliche Änderungen mit dem Beschluss des Ministerrats vom 8. Februar vorgenommen und bereits am Tag darauf in Kraft gesetzt.

Der Verzicht zur Kontaktdatenerhebung gilt nun von einem Tag auf den anderen zum Beispiel fürdie Gastronomie, bei Veranstaltungen ob Kultur oder Festivität, für Beherbungsbetriebe und vieles weitere, vor man meist sich per App oder über Zettel einloggen musste. Was eine 3G-Pflicht für Kirchen und religiöse Veranstaltungen ab dem Wochenende gelten sollte, so wurde diese Verordnung schon vor dem Inkrafttrefen wieder abgeschafft.

Für die großen Veranstaltungen gilt nun als »Lockerung« grundsätzlich zwar weiter die Kapazitätsbeschränkung von jeweils 50 Prozent. Im Freien sind bei 2G+ aber nun maximal 10.000 Personen und bei 2G-Veranstaltungen 5.000 Personen erlaubt. Im geschlossenen Raum sind bei 2G+ 4.000 Personen und bei 2G-Veranstaltungen 2.000 Personen zugelassen. Auch für Volks- und Stadtfeste erhöht sich laut der Mitteilung die zugelassene Zahl der Besucherinnen und Besucher bei genereller Beschränkung auf 50 Prozent: maximal 5.000 Besucherinnen und Besucher bei 2G. Maximal 10.000 Besucherinnen und Besucher bei 2G+.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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