Gemeinderat in Steißlingen tagte
Kostenanstieg bei der Hallensanierung bremsen
Steißlingen (le). Nach Vortrag von Herrn Durejka vom Kreisforstamt und von Revierleiter Parschau über den auch im Jahr 2016, bedingt durch den Käferbefall erneut gestiegenen Einschlag stellte Revierleiter Parschau den Betriebs- und Nutzungsplan 2017 für den Gemeindewald am letzten Montag im Steißlinger Gemeinderat vor. Während der Betriebsplan 2016 mit einem Überschuss von ca. 40.000 € abschließt, ist danach für das Jahr 2017 mit einem Defizit von etwa2.300 € zu rechnen, da u.a. auch mit höheren Anpflanzungskosten zu planen ist. Der Gemeinderat stimmte den vorgelegten Planungen zu.
Beim nächsten Tagesordnungspunkt ging es um die Sanierung der Seeblickhalle. Über den derzeitigen Stand der Planungen trug Architekt Oliver Graf vor. Er bedauerte, dass es leider immer noch keinen Vororttermin mit dem zuständigen Brandschutzgutachter gegeben habe. Damit könne auch noch keine Entscheidung über den Verbleib der Holzdecke getroffen werden, was eine abschließende Kostenberechnung derzeit unmöglich macht. Nach derzeitigen Planungen belaufen sich die Kosten auf etwa 1,43 Mio. €. Bei dieser Summe sollte man die zu erwartenden Kosten auch einfrieren meinte Bürgermeister Ostermaier.
Im weiteren Verlauf informierte Architekt Graf über den derzeitigen Planungsstand, wobei besonders über den neuen flächenbelastenden Boden diskutiert wurde. Hier setzten sich vor allem die Gemeinderäte Hugo Maier und Michael Weinmann dafür ein, dass der neue Boden nicht nur für die sportliche Nutzung sondern auch für Veranstaltungen wie die Leistungsschau tauglich sein müsse. Das erste, ca. 60 % umfassende Ausschreibungspaket soll nun zeitnah ausgeschrieben werden. Dem Antrag der Firma Schray auf weiteren Kiesabbau auf dem der Gemeinde gehörenden Flurstück „Hardt“ wurde mit dem landschaftspflegerischen Begleitplan zugestimmt.
Beschlossen wurden abschließend eine Anpassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates an die neue Gemeindeordnung Baden-Württemberg und die Änderung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern.
- Redaktion
Autor:Redaktion aus Singen |
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