Drei Strafverfahren durch Hauptzollamt eingeleitet
Konzertierte Kontrollen zum Mindeslohn enlang der A 81 durchgeführt
Singen. Im Rahmen bundesweiter verdachtsunabhängiger Schwerpunktkontrollen des ZOLLs zur Einhaltung des Mindestlohns haben vergangenen Donnerstag, 17. Oktober, rund 50 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Singen Kontrollen der Speditions-, Transport- und Logistikbranche an der A81 durchgeführt. Seit dem 1. Januar 2024 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 Euro brutto pro Stunde.
Beim Einsatz, der unter der Federführung der Europäischen Arbeitsbehörde ELA (European Labour Authority) europaweit koordiniert wurde, wurde der ZOLL durch Beschäftige des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) und der Autobahnpolizei unterstützt. Zudem nahmen eine Vertreterin der European Labour Authority sowie zwei Beschäftigte der slowakischen Arbeitsagentur an der Aktion teil.
Insgesamt wurden 32 Firmen geprüft und 38 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. In zwölf Fällen schließen sich nun noch weitere Prüfungen an, wurde als Zwischenstand übermittelt. In sechs Fällen stellten die Einsatzkräfte Verstöße im Bereich des Mindestlohns, der Ausländerbeschäftigung und des Leistungsmissbrauchs fest. Bereits vor Ort leiteten die Beschäftigten des Zolls drei Strafverfahren und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Die aktuellen Prüfungen des Zolls sind Teil einer der bislang größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der Europäischen Union. Insgesamt 21 Mitgliedstaaten beteiligten sich an der Aktion, die von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) koordiniert wurde. Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag in Deutschland.
Die Aktions soll aufzeigen, dass die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eng zusammenarbeiten und geschlossen gegen die Umgehung des Mindestlohnes vorgehen. Bei den Prüfmaßnahmen in Deutschland waren bundesweit mehr als 3.300 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Die Beschäftigten des Zolls wurden dabei von Delegationen aus 20 EU-Mitgliedstaaten in beobachtender Funktion begleitet.
Quelle: Hauptzollamt Singen
Autor:Presseinfo aus Singen |
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