Hinweis zum "Stillen Feiertag"
Keine Glücksspiele und Tanz am Karfreitag
Singen. An Karfreitag, 7. April, dürfen nach dem Landesglücksspielgesetz Geldspielgeräte in Gaststätten nicht betrieben werden und Spielhallen müssen geschlossen sein. Das teilte die Pressestelle der Stadt Singen zur Erinnerung ausdrücklich mit.
Die Nichteinhaltung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann.
Nach dem 2015 neu verabschiedeten Feiertagsgesetz des Landes sind zudem von Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr auch öffentliche Tanzveranstaltungen verboten um damit einen "stillen Feiertag" zu würdigen.
Autor:Presseinfo aus Singen |
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