Stadt erlässt erneut Allgemeinverfügung
Kein »Car-Freitag« in Singen
Singen. Mittels einer Allgemeinverfügung gemäß des baden-württembergischen Polizeigesetzes untersagt die Stadt Singen wie bereits in den vergangenen Jahren an den Tagen zwischen Gründonnerstag und Ostern wieder jedwede Treffen der Autotuningszene im gesamten Stadtgebiet. Als Treffen gilt jede Ansammlung von mehr als fünf Fahrzeugen dieser Art auf öffentlichen und privaten Flächen in der Zeit vom 14. April, 0:00 Uhr bis 18. April, 24:00 Uhr, schreibt die Stadtverwaltung Singen in einer Pressemeldung.
Wer gegen die Allgemeinverfügung in dieser Zeit verstößt, der wird mit einem Zwangsgeld von 150 Euro belegt. Sollte die Person danach nicht innerhalb von 20 Minuten der Verfügung Folge leisten und damit das Treffen beenden, wird das Fahrzeug abgeschleppt und anschließend beschlagnahmt. Und dazu kommt ein Bußgeld von 350 Euro zuzüglich der Kosten für die Fahrzeugaufbewahrung.
Die Herausgabe des beschlagnahmten Autos wird frühestens ab Dienstag nach Ostern erfolgen, heißt es in der Allgemeinverfügung. Voraussetzung für die Herausgabe ist aber, dass das Auto in technischer Hinsicht am Straßenverkehr teilnehmen darf. Wer also Tuningteile ohne gültige Zulassung angebracht hat, der wird schlechte Karten haben, sein Auto auf den eigenen vier Rädern wieder nach Hause fahren zu dürfen.
Um von Anfang an eine klare Haltung zu zeigen, ist eine vorsorgliche Untersagung eines Treffens notwendig, heißt es in der Allgemeinverfügung weiter. Hierzu wird die Polizei mit einer größeren Einheit sowie der Gemeindevollzugsdienst Geschwindigkeitsmessungen durchführen, wird angekündigt.
Autor:Presseinfo aus Singen |
Kommentare