Aktionsbündnis gegen Missbrauch von Alkohol
Jugendschutz nicht nur an Fasnacht
Singen. Über das gesamte Jahr hindurch soll es Jugendlichen schwer gemacht werden, an Alkohol zu kommen.
Das Aktionsbündnis gegen den Missbrauch von Alkohol - bestehend aus Poppele-Zunft, Polizei, Schulen, Ordnungsamt, Suchtberatungsstelle (bw-lv), Amt für Kinder, Jugend und Familie, b.free und der Singener Kriminalprävention (SKP) – will an der diesjährigen Fasnacht wieder gegen den Alkoholmissbrauch vorgehen. Dabei kommt der „Elternbrief“ zum Thema Jugendschutz wieder zum Einsatz.
Dieses Schreiben erhalten Eltern von Singener Schülern/innen rechtzeitig vor den närrischen Tagen nach Hause geschickt. Das Aktionsbündnis fordert in dem Brief dazu auf, eine saubere, friedliche Fasnacht zu feiern, ohne Alkoholekszesse, ohne Müll und ohne negative Vorkommnisse.
Auch die Verkaufsstellen werden ganzjährig aufgefordert, das Jugendschutzgesetz strikt einzuhalten. Denn dort heißt es: „Kein verkauf von Alkoholika jeglicher Art an unter 16-Jährige, kein Verkauf von branntweinhaltigen Getränken an unter 18-Jährige.“
Wer gegen dieses Gesetz verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld (das besagt der Bußgeldkatalog des Landes Baden-Württemberg) von bis zu 4.000 Euro rechnen. Alle Gaststätten, Einzelhändler und Tankstellen werden vor der Fasnacht schriftlich vom Ordnungsamt und von der Singener Kriminalprävention auf das Jugendschutzgesetz hingewiesen.
Im Vorfeld der Fasnacht und darüber hinaus organisiert die Singener Kriminalprävention zusammen mit der Polizei und dem Ordnungsamt wieder sogenannte „Alkohol-Testkäufe“. Diese haben in diesem Jahr zu keinen Beanstandungen geführt.
Während der närrischen Tage ist die Polizei präsent. Die SKP legt den Fokus der Jugenschutzmaßnahmen in diesem Jahr besonders auf den Bereich Hohgarten und das vor allem am Schmotzigen Donnerstag.
Kinder und Jugendliche, die durch die Jugendschutzstreifen alkoholisiert aufgegriffen werden, müssen mit spürbaren Konsequenzen rechnen (z.B. Einladung mit den Erziehungsberechtigten zu einem Gespräch bei der SKP). Auch das Rauchen unter 18 Jahren wird geahndet.
Der Elternbrief ist im Internet unter www.singen.de, Rubrik, „Kriminalprävention“ einsehbar.
Weitere Informationen erteilt die Singener Kriminalprävention (SKP) unter Telefonnummer 07731/85-544 (E-Mail skp(at)singen.de).
- Stefan Mohr
Autor:Redaktion aus Singen |
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