Haus & Grund
Interessenvertreter der Hausbesitzer fordern von der Politik Vernunft und Praxisnähe
Singen/Hegau. „Als bürokratisches Monster, das viele unserer Mitglieder hat verzweifeln lässt“, beurteilte der Vorsitzende Bernhard Hertrich die neue Grundsteuerregelung anlässlich der jüngsten Mitgliederversammlung von Haus & Grund Singen. Eine Flut von Beratungsanfragen sei auf die Geschäftsstelle zugekommen. Dabei lägen der Finanzverwaltung eigentlich schon alle Werte bis auf den Bodenrichtwert vor. Es hätte doch reichen müssen, lediglich diesen Wert bei den Bürgern abzufragen, kritisierte Hertrich.
Ein weiterer Kritikpunkt liegt für ihn in der möglichen Verzerrung der Werte, etwa durch unterschiedliche Bebauung bei gleicher Grundstücksgröße oder auch unbebaubare Flächenanteile, die nicht berücksichtigt würden. Der Landesverband von Haus & Grund Baden lässt in Musterverfahren gemeinsam mit anderen Verbänden die Rechtmäßigkeit der Anordnungen der Finanzverwaltung prüfen. Haus & Grund werde die weitere Entwicklung wachsam beobachten.
Als noch „schlimmeren Aufreger“ bezeichnet Hertrich die Pläne zum Gebäudeenergiegesetz, die im ersten Ansatz „fern jeglichen Praxisbezugs waren“. Auch hier hatte sich unter anderen der Zentralverband Haus & Grund Deutschland engagiert. „Und es ist gelungen, deutlich praxisnähere Regelungen zu erreichen. Wir sollten also nicht in Panik verfallen“, so Hertrich. Es mache jetzt Sinn, vor der Entscheidung zu großen Investitionen zunächst den Abschluss der kommunalen Wärmeplanung abzuwarten. Hertrich plädierte aber dafür, sich als Hausbesitzer auf vernünftige Angebote auch einzulassen. Wiederholt sprach er sich dafür aus, die „notwendige“ Energiewende mitzutragen. Allerdings verlangte er von der Politik Vernunft und Praxisnähe.
Als überwiegend einseitige Belastung der Vermieter bezeichnete der Geschäftsführer von Haus & Grund Singen, der Rechtsanwalt Florian Zimmermann, auch die seit 1. Januar geltende Aufteilung der CO₂-Abgabe. Sie wird nur für die Wärmeversorgung fällig, sowohl in Wohngebäuden als auch in Gebäuden, die nicht für Wohnzwecke gedacht sind. Sobald fossile Brennstoffe wie Gas oder Öl genutzt werden, wird die Abgabe für Vermieter und Mieter aufgeteilt. In Nicht-Wohngebäuden zu gleichen Anteilen, in Wohngebäuden gemäß einem 10-Stufen-Plan. Dabei wird immer der CO₂ Ausstoß des gesamten Gebäudes pro Quadratmeter gerechnet. Je höher der CO₂-Ausstoß, desto höher wird der Anteil des Vermieters bis hin zu 95 Prozent der Steuer. Der Anteil der Mieter ist in die kommende Heizkostenabrechnung einzubeziehen.
Mit der Stufenregelung sollen Vermieter zur Sanierung von Bestandsimmobilien angeregt werden. Allerdings, so machte Zimmermann deutlich, seien die finanziellen Belastungen für Sanierungen ungleich höher und nicht für alle Hausbesitzer schnell zu stemmen. Außerdem kritisierte er, dass in einem Mehrfamilienhaus alle Mieter für einen Verschwender im Heizverhalten zahlen müssten und auch der Vermieter keinen Einfluss auf das Heizverhalten seines Mieters habe. Der habe auch kein Interesse zu sparen, wenn der Vermieter sowieso den Löwenanteil der CO2-Abgabe zahle. „Es wird hier nicht ausreichend das Verursacherprinzip angewendet“, so Zimmermann.
Quelle: Haus & Grund Singen
Autor:Presseinfo aus Singen |
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