Kriminalprävention bietet Beratung an
Hasspostings zur Anzeige bringen

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Singen. Im Internet sind Bedrohungen und Nötigungen, aber auch Verunglimpfungen und Volksverhetzungen bis hin zu Aufrufen zu Straftaten weit verbreitet – dies untergräbt das Verständnis von Meinungsfreiheit, denn sie endet dort, wo Rechte anderer verletzt werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Straftaten in der realen Welt oder im Internet begangen werden.

Wer Hasspostings veröffentlicht, dem drohen empfindliche Strafen. Volksverhetzung in sozialen Netzwerken oder Onlineforen beispielsweise kann mit einer Freiheitstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Wer also im Internet auf Hass, Hetze oder verbale Gewalt stößt oder gar Opfer wird, sollte auf jeden Fall Anzeige bei der Polizei erstatten, rät das Bundeskriminalamt.

Über die Homepage der Polizei Baden-Württemberg (www.polizei-bw.de) besteht die Möglichkeit, die Anzeige auch anonym zu erstatten (dafür auf der Startseite ganz nach unten scrollen).

Die Singener Kriminalprävention (SKP) bietet neben der Prüfung von Hasspostings auch individuelle Beratung und Unterstützung bei extremistischen Erscheinungsformen an. Selbstverständlich wird jede Beratungsanfrage vertraulich behandelt. Auch Lehrkräfte, Jugendleiter/-innen, Eltern usw. können sich beraten lassen. Bei Straftaten muss natürlich die Polizei informiert werden.

Weitere Informationen erteilt die SKP unter Telefon 07731/85-544, E-Mail: skp(at)singen.de.

- Stefan Mohr

Autor:

Redaktion aus Singen

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