Schöffengericht verurteilt 26-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Verkehrsgefährdung
Haftstrafe für tödliche Alkoholfahrt am Neujahrsmorgen

Foto: An dieser Kuppe der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Aach und Volkertshausen ereignete sich am Neujahrsmorgen der tragische Unfall. swb-Bild: of
  • Foto: An dieser Kuppe der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Aach und Volkertshausen ereignete sich am Neujahrsmorgen der tragische Unfall. swb-Bild: of
  • hochgeladen von Oliver Fiedler

Singen/Volkertshausen (of). Nach dem tragischen Unfall am Neujahrsmorgen zwischen Aach und Volkertshausen ist jetzt vor dem Schöffengericht in Singen das Urteil gegen den 26-jährigen Angeklagten aus Volkertshausen ergangen. Amtsgerichtsleiter Christoph Hettenbach verurteilte den jungen Mann nach über acht Stunden Verhandlungsdauer zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten ohne Bewährung. Dabei folgte der Richter der Forderung des Staatsanwalts in der Summe vollständig, hängte aber das Strafmaß wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung noch höher auf zwei Jahre und sechs Monate, milderte das Maß der Unfallflucht nach dem tragischen Unfall. Die Verteidigung plädierte auf ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung.
Es war der Neujahrsmorgen dieses Jahres gegen 5 Uhr. L. war von seinem Arbeitsplatz an der Lochmühle Eigeltingen erheblich alkoholisiert losgefahren. Er wollte nach Hause, es war Glatteis in dieser Nacht. Durch partielles Glatteis kam der hochmotorisierte Audi ins Schleudern, schlitterte über den Grünstreifen der sogenannten Steigstraße zwischen dem Gewerbegebiet Aach und Volkertshausen. Das Fahrzeug erfasste vier Personen der Gruppe. Gutachter errechneten eine Aufprallgeschwindigkeit von noch 42 Stundenkilometern. Zeugen und Vertreter der Nebenklage, die in dem Verfahren auftraten, berichteten von aufheulenden Motorgeräuschen, bevor die Scheinwerfer des Autos überhaupt sichtbar wurden. Der Mann habe sich durch seine Trunkenheit, Gutachter gingen aufgrund der Blutprobe von bis zu 2,1 Promille zum Unfallzeitpunkt aus, völlig überschätzt. Seine Entscheidung, in diesem Zustand noch in sein Auto zu steigen, begründe die Fahrlässigkeit.
Obwohl versucht wurde, den Unfallwagen aufzuhalten, gab L. Gas und fuhr noch nach Hause. Er wurde kurz nach dem Unfall durch die Polizei vorläufig festgenommen.
Im Laufe des Verfahren wurden die tragischen Ereignisse der Neujahrsnacht noch einmal lebendig. Opfer, die als Zeugen verhört wurden, brachen in Tränen aus, dem Zusammenbruch nahe. Die Gruppe war in dieser Nacht mit dem Taxi von Radolfzell nach Volkertshausen gefahren, um dort im »Bunker« noch etwas weiter zu feiern. Der Taxifahrer fand aber den Bunker nicht, so dass die Gruppe am Ortsende ausstieg, um zu Fuß zur Party zu laufen. Als die Gruppe bei gefrierendem Regen in dunkler Nacht genau hinter der einzigen Kuppe war, kam L. mit viel zu viel Gas angefahren.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

8 folgen diesem Profil

Kommentare

Kommentare sind deaktiviert.
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.