Berechtigte bekommen viele Vergünstigungen
Gutscheinheft für Landesfamilienpass steht zur Verfügung

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Singen. Das Gutscheinheft 2022 zum Landesfamilienpass kann ab sofort beim Bürgerzentrum Singen (August-Ruf-Straße 13) während der Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 - 18 Uhr, Donnerstag 8 - 12 Uhr) abgeholt werden. Telefonische Auskunft unter 07731/85-600. Neuanträge können ebenfalls hier gestellt werden.

Insgesamt berechtigt das Gutscheinheft zu 22 vergünstigten oder kostenfreien Besuchen von Staatlichen Schlössern und Gärten sowie staatlichen Museen in Baden-Württemberg. Weitere 21 nichtstaatliche Einrichtungen kann man ebenfalls besuchen.

Bitte beachten, dass es aufgrund der derzeitigen Coronalage bei zahlreichen Kooperationspartnern Einschränkungen gibt. Daher sollte man sich vor einem Besuch auf der Homepage des Anbieters informieren, ob und in welcher Form das gewünschte Freizeitangebot genutzt werden kann und welche Hygienemaßnahmen zu beachten sind. Einige Angebote können derzeit auch nur nach vorheriger Online-Buchung besucht werden.

Einen Landesfamilienpass können erhalten:

- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben

- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

- Familien, die mit einem kindergeldberechtigten schwer behindertem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

- Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

- Familien, die wohngeldberechtigt sind

- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

Bei der Ausstellung des Landesfamilienpasses können neben einer antragstellenden Person (im Pass: Berechtigte Person) noch bis zu vier weitere Erwachsene (im Pass: Begleitpersonen, beispielsweise der getrenntlebende Elternteil, die Großeltern oder eine andere Betreuungsperson) eingetragen werden.

Von den eingetragenen Personen kann man bei Ausflügen aber höchstens jeweils zwei auswählen, die die Vergünstigungen des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.

Flyer zum Landesfamilienpass liegen im Bürgerzentrum sowie bei der Wohngeldbehörde und den Sozialen Leistungen aus.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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