Verbreitung der britischen Mutante durch Mitarbeiter von Stockacher Unternehmen soll gebremst werden
Große Testaktion und Abriegelung von zwei Wohnhäusern in Singen
Singen. Das Gesundheitsamt des Landkreises führt in Zusammenarbeit mit der Stadt am heutigen Freitag in zwei Singener Privathäusern Corona-Tests durch. Dort wohnen unter anderem auch Mitarbeitende des Stockacher Unternehmens, in dem die neue britsche Virusmutante entdeckt worden war. Um eine größere Ansteckung der anderen Hausbewohner zu verhindern, werden deshalb die Abstriche unverzüglich und vor Ort durchgeführt. Die Stadt hat mit einer Allgemeinverfügung diese Aktion den betroffenen Bewohnern mitgeteilt, wurde am Mittag durch die Medienstelle der Stadt bekannt gegeben.
Zwei Teams des Gesundheitsamtes sind laut der Medieninformation seit dem frühen Morgen vor den beiden Wohngebäuden im Einsatz. Die Bewohner würden etagenweise zum Abstrich vor die Tür gebeten. Es handelt sich in den beiden Gebäuden, die an verschiedenen Punkten der Stadt liegen, um etwa 50 Personen, so Bürgermeisterin Ute Seifried auf Nachfrage des WOCHENBLATT. Zum Schutz der Personen werden die Adresse der Gebäude nicht bekannt gegeben.
Der Test sei freiwillig, niemand werde gegen seinen Willen dazu gezwungen. Man setze dort auf die Einsicht der Betroffenen, die Bereitschaft zum Testen sei aber da, sagte die Singener Bürgermeisterin. Dolmetscher sind vor Ort, um bei Verständigungsschwierigkeiten zu helfen, da in den Gebäuden auch Bewohner ausländischer Herkunft wohnen. Außerdem wird mit einem Informationsflyer in deutscher und in den Muttersprachen über die Testaktion informiert. Die getesteten Bewohner werden namentlich erfasst und bei Infektionsverdacht von den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes unter Quarantäne gestellt.
Security überwacht die Quarantäne
Nach der erfolgten Testaktion vor Ort werden Mitarbeiter einer Security-Firma bei den beiden Wohngebäuden sein. Sie werden alle Bewohnerinnen und Bewohner, die unter Quarantäne stehen und das Gebäude verlassen wollen, darauf hinweisen, dass dies nicht erlaubt ist. Sollte trotzdem jemand das Gebäude verlassen, wird umgehend das Gesundheitsamt informiert und ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Auch Besucher für die Gebäude werden in den nächsten Tagen abgewiesen, da für Personen, die nachweisbar nicht in den Gebäuden wohnen, ein Betretungsverbot gilt. Allen Bewohnern werden die Allgemeinverfügung der Stadt sowie ein Informationsschreiben des Gesundheitsamtes persönlich übergeben.
Das Gesundheitsamt rechnet damit, dass die Testergebnisse voraussichtlich am 22. Februar vorliegen werden. Danach werde man entscheiden, wer in welcher Form in der Quarantäne verbleiben muss, also positiv getestet wurde, und wer sich wieder frei bewegen darf. Den Bewohnern wurde auch mitgeteilt, dass sie ihre Wohnungen erst wieder verlassen dürfen, wenn das Gesundheitsamt mit ihnen Kontakt aufgenommen hat.
»Wir haben zur Unterstützung in dieser Situation auch einen Einkaufsservice organisiert, damit die Personen für die nächsten Tage versorgt sind«, unterstrich Ute Seifried.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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