Händler sieht sich durch Corona-Verordnungen klar im Nachteil gegen Bau- und Gartenmärkte
"Grillfürst" klagt wegen Ungleichbehandlung vor Verwaltungsgericht

Grillfürst | Foto: Der Filialleiter von Grillfürst in Singen, Thomas Sabo, bei einer Onlineführung im letzten Herbst durch die Filiale. Gegen die aktuellen Einschränkungen gegen den stationären Handel wurde nun Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg erhoben. swb-Bild: of/Ar
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Singen/Freiburg. Mit den neuen Corona-Lockerungen, die seit Montag, 8. März, in Kraft getreten sind und unter anderem die Öffnung von Buchläden sowie Baumärkten und Gartencentern erlaubt, sieht Grillfürst einen klaren Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Und das noch stärker durch die nun vollzogene „Notbremse" im Landkreis.

Aus diesem Grund hat das Unternehmen eine Klage beim Verwaltungsgericht in Freiburg mit Eilverfahren eingereicht. „Wir sehen in dieser Entscheidung eine klare und sachgrundfreie Benachteiligung von Fachhändlern jeglicher Branche. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, weshalb Baumärkte und insbesondere Buchhandlungen öffnen dürfen, wir als Fachgeschäft aber nicht. Auch unsere Kunden sind verwundert. Sie rufen täglich an und fragen nach, ob wir denn auch geöffnet haben“, sagt Grillfürst-Geschäftsführer Joachim Weber.

Das Unternehmen habe sein Hygienekonzept so angepasst, dass ein Kunde pro 50 Quadratmeter Verkaufsfläche in den Filialen vorgesehen ist – höchstens aber fünf gleichzeitig. Zudem stünde kostenloses Desinfektionsmittel am Eingangsbereich zur Verfügung. „Unsere Kunden dürfen nur mit einem Einkaufskorb die Filiale betreten, der nach dem Besuch von unseren Mitarbeitern desinfiziert wird. Sind keine vorhanden, darf auch kein weiterer Kunde den Verkaufsraum betreten. Wir passen die Kundenanzahl so an, dass unsere Mitarbeiter die Einhaltung der Regeln wie Mindestabstand und Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Maske jederzeit überprüfen können“, erklärt Weber.

Für den Geschäftsführer sei weder die Bundesregierung noch die Landesregierung in der Lage, mit der aktuellen Situation richtig umzugehen, sie handle völlig willkürlich und undurchsichtig. „Das Risiko, sich in unseren weitläufigen Filialen in die Quere zu kommen ist geringer als in Baumärkten und erst recht geringer als in Buchhandlungen.

In Baumärkten wird ein ähnliches Sortiment angeboten, wie wir es führen. Wenn sie öffnen können und wir nicht, entsteht für uns ein klarer Wettbewerbsnachteil“, bringt es Weber auf den Punkt.

In der gleichen Straße von der Filiale in Singen durften zum 8. März beispielsweise mehrere Baumärkte und Gartencenter wieder öffnen. „Wir dürfen lediglich Click and Meet und seit Donnerstag nur noch ‚Click & Collect‘ anbieten, obwohl mit maximal fünf Kunden gleichzeitig und einem ausgereifteren Hygienekonzept kaum Risiko für eine Ansteckung besteht.“

Mit der Klage und dem Eilverfahren erhofft sich der Geschäftsführer nun, baldmöglichst ebenfalls die Türen für seine Kunden öffnen zu können und auch anderen Geschäften die Chance zu geben, wieder Kundschaft zu empfangen. Denn das Unternehmen sieht das Verfahren als ähnlichen Präzedenzfall wie die erfolgreiche Klage des Balinger Möbelhändlers Rogg vom Mittwoch vor den Verwaltungsgerichtshof Mannheim.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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