Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe wird als nicht mehr gegeben betrachtet
Gewächshaus-Entscheidung erneut vertagt

Gewächshaus | Foto: Im Bild das bestehende Gewächshaus der Gärtnesiedlung Reichenau. swb-Bild: of/ Archiv
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Singen. Der Punkt »Neubau von Gewächshaus zum Anbau von Gurkengemüse am Schlatter Weg« wurde am Dienstag von der Tagesordnung des Singener Gemeinderates genommen. Denn wie OB Häusler erklärte, habe man von Seiten der Stadtverwaltung die Prüfung ob hier und womöglich auch an anderen Flächen ein »Sicherungsgebiet« eingeführt werden soll, noch nicht abschließend geprüft.

Von mehreren Seiten her hatte es im Vorfeld schon Anträge auf Vertagung seitens der Gemeinderäte gegeben. Gemeinderätin und SPD-Fraktionssprecherin Regina Brütsch hatte ihren Antrag schriftlich formuliert. Sie sieht durch die starke Ansammlung von Gewächshäusern die Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe nicht mehr als gegeben an. Hier müsse im Zuge des Flächennutzungsplan ein Recht angewendet werden, was inzwischen zu Steuerung von Biogas- oder Windkraftanlagen geschaffen worden sei, begründete sie ihren Antrag. Der Geschäftsführer der Genossenschaft Reichenau, Johannes Bliestle, der das Konsortium »Gärtnersiedlung« Reichenau vertritt welches hier in der Nachbarschaft auf Gemarkung Beuren bereits die großen Pakrika-Gewächshäuser betreibt, hatte die Gemeinderäte im Vorfeld nochmals genau über das Projekt informiert, im Wissen um die kritische Haltung im Gremium.

Der Ortschaftsrat des Singener Stadtteil Schlatt unter Krähen, auf dessen Gemarkung das geplante Gewächshaus mit 2,1 Hektar Fläche liegt, hatte den Antrag bereits vor den Sommerferien mehrheitliche abgelehnt gehabt.

Das Thema soll am 18. Oktober im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen und am 24. Oktober im Rat erneut behandelt werden, so die aktuelle Planung.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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