Familien und Singener werden bevorzugt
Gerechtere Vergabekriterien
Singen. Anders als in anderen Gemeinden gibt es in Singen bislang keine Vergabekriterien bei Bauplatzverkäufen. Aber 700 Interessenten für die 70 Bauplätze in Bohlingens »Hinter Hof 3« und in der Südstadt auf dem ehemaligen Schnaidholzsportplatz sind diese nötig - denn eine solche Auswahl muss nach rechtlich nachvollziehbaren Regeln getroffen werden.
Nach hitziger Diskussion von 19-Ja und sieben Nein-Stimmen am Dienstag für den von der Stadtverwaltung geänderten neuen Entwurf. Zu großem Missfallen vieler Räte wurde das Ehrenamt, für das Wolfgang Werkmeister, Ortsvorsteher aus Beuren heftig geworben hatte, bei der Vergabekriterien nicht mit aufgenommen. Jürgen Schröder hatte sogar extra eine lange Liste an Städten vorgelegt, die das Ehrenamt als Kriterium mit berücksichtigen der Stadtverwaltung vorgelegt. Doch wie viele andere Räte will er das Vergabeverfahren testen und im Anschluss eine Evaluierung durchführen.
Von den Vergabekriterien profitieren kinderreiche Familien auch die Dauer des Wohnsitzes in Singen schlägt sich positiv bei der Punktevergabe nieder. Eigentum an Baugrundstücken oder Eigenheim gibt hingegen Maluspunkte, so OB Häusler, der richtig bemerkte, dass auch so es nach der Vergabe Enttäuschungen geben werde.
Für den Ortsvorsteher Bohlingens Stefan Dunaiski war wichtig, dass nachdem die Plätze seit August fertiggestellt sind, endlich die Vergabe beginnt. Zwei Grundstücke im Hinter Hof 3 sind schon auf dem Markt, da sie nicht der Stadt, sondern einem privaten Eigentümer gehören, so Dunaiski.
- Stefan Mohr
Autor:Redaktion aus Singen |
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