Verkehrsministerium veröffentlicht Leitfaden
Für Vereine wird die Fastnacht wieder einfacher
Hegau. Um Klarheit zu schaffen, was bei Fastnachtsveranstaltungen auf öffentlichen Straßen künftig zu beachten ist, gibt es jetzt einen Leitfaden des Verkehrsministeriums – und schlankere Vorgaben für die Veranstalter, die immer mehr wegen immer mehr Auflagen rebelliert hatten. Der Präsident der Narrenvereinigung Hegau-Bodensee, Rainer Hespeler, hatte die Einigung schon auf dem Herbstkonvent angekündigt, die nach vielen Verhandlungsrunden zustande gekommen war. Hespeler sieht dadurch die Brautumsveranstaltung als gesicherter an -gerade noch rechtzeitig vor Martine, wenn für viele Narrenvereine die fünfte Jahreszeit schon beginnt.
Der nun herausgegebene Wegweiser ist ein Ergebnis des Runden Tischs Fastnacht der Landesregierung, in welchem Land, Kommunen über den Gemeinde- und Städtetag und die Fastnachtsverbände vertreten sind. Die verkehrsrechtliche Genehmigung von Brauchtumsveranstaltungen war dabei ein Thema unter vielen.
„Der neue Wegweiser hilft Vereinen und Behörden, damit alles reibungslos abläuft. Mit dem Wegweiser zeigen wir, wer sich wann um was kümmern muss und wir haben in diesem Zuge vieles einfacher gemacht“, betonte Staatssekretärin Elke Zimmer MdL, bei der Vorstellung.
Jedes Jahr engagieren sich Ehrenamtliche in Baden-Württemberg und stellen bunte Fastnachtsveranstaltungen auf die Beine. Dabei gibt es vieles zu beachten, gerade wenn es auf öffentlichen Straßen und Plätzen hoch hergehen soll. Das Straßenverkehrsrecht des Bundes stellt Anforderungen, an denen die Behörden und Veranstalter nicht vorbeikommen. Der Leitfaden, den das Ministerium für Verkehr mit Beteiligung der kommunalen Landesverbände erstellt hat, dient als praktischer Ratgeber.
„Unser Ziel ist es, die Fastnachtstradition zu fördern und gleichzeitig die Planung für die Vereine zu erleichtern“, erklärte Zimmer. Durch den Leitfaden wird der Aufwand für kleine Veranstaltungen mit weniger als 500 Teilnehmenden deutlich reduziert.
Mehrjährige Genehmigungen
Staatssekretärin Elke Zimmer betont: „Der Wegweiser ist eine Hilfe für die Fastnachtsveranstalter sowie die Genehmigungsbehörden. Wir geben den Behörden einheitliche Maßstäbe an die Hand und eröffnen ein Verfahren zur mehrjährigen Genehmigung für kleine Brauchtumsveranstaltungen.“ Das entlaste die Vereine und reduziere den bürokratischen Aufwand. Zudem werden Fastnachtsvereine bei erlaubnisfreien kleineren Veranstaltungen von den Kosten für das Aufstellen von Verkehrsschildern befreit.
Praxisnahe Verfahren für mehr Sicherheit
Bei der Erstellung hat das Ministerium für Verkehr bewährte Verfahren aus der Praxis einbezogen. „Einfache und schlanke Verfahren, die sich bewährt haben, sind jetzt der Maßstab“, so Zimmer weiter. Dadurch könnten Anträge schneller und unbürokratischer bearbeitet werden. „Wir hoffen, dass möglichst viele Fastnachtsveranstalter von diesem Wegweiser profitieren“, sagte Zimmer.
Das Verkehrsministerium sieht den Prozess damit nicht als abgeschlossen an. „Nach der Saison schauen wir, was sich bewährt und welche Verbesserungen im kommenden Jahr noch möglich sind“, sagte Staatssekretärin Zimmer.
Quelle: Verkehrsministerium Baden-Württemberg, Pressestelle
Autor:Presseinfo aus Singen |
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