Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme für Tiefenreute/Bühl in Vorbereitung
Freiwilligkeit erwünscht - Veräußerungspflicht möglich
Singen. Die Vorbereitungen für ein Städtebauliches Verfahren im Gebiet Tiefenreute/Bühl sind auf dem Weg gebracht. Sollte Singen laut Gutachten einen erhöhten Bedarf an Gewerbeflächen/Wohnungsbau haben, könnte bei entsprechendem Satzungsbeschlusses dort eine Veräußerungspflicht aller Grundstücke an die Stadt bestehen.
Singen verfügt aktuell über keine Gewerbeflächen mehr. Die letzten Grundstücke im Tiefenreute werden aktuell von den mittelständischen Singener Unternehmen Lauber und Widmann bebaut, erinnerte OB Bernd Häusler im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen. Leider habe der Versuch auf klassische Weise Grundstücke in dem noch freien Areal südlich der Georg-Fischer-Straße von Seiten der Stadt zu erwerben, nur teilweise – etwa 40 Prozent sind im Besitz der Stadt – zum Erfolg geführt, so der Rathauschef weiter.
Deshalb hat der Ausschuss nun die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen (VU) zur Gewinnung der Beurteilungsunterlagen über die Voraussetzungen für die Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs gemäß §§ 165 Abs.4 i.V.m. 141 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Gebiet „Tiefenreute/Bühl beschlossen. Wunsch der Stadtverwaltung ist es mit den etwa Grundstücksbesitzern auf dem 60 Hektar großen Areal eine freiwillige Lösung zu finden, um dort auf etwa drei Vierteln der Fläche sowohl Gewerbe als auch Wohnungsbau realisieren zu können. Neben dem Verkauf bestünde auch die Möglichkeit eines Grundstückstauschs. Natürlich werden Waldflächen sowie Biotopgebiete ausgespart, denkbar sei auch ein Puffer zwischen beiden, so Sonja Martin von der Stadtplanung im Pressegespräch. Persönliche Gespräche mit den Grundstücksbesitzern und eine schriftliche Befragung sind ab Mitte Juli und dann noch einmal im Oktober geplant.
Voraussetzung für das seit 1971 erfolgreich angewendete Instrument einer städtebauliche Entwicklungsmaßnahme – in Singen bislang noch nicht zur Anwendung gekommen -, wie beispielweise beim Wohngebiet »Hafner« in Konstanz, ist ein erhöhter Bedarf an Gewerbe- und oder Wohnflächen, erklärt Dr. Frank Friesecke vom begleitende Dienstleister »die STEG – Stadtentwicklung« aus Stuttgart. Das Gutachten hierzu soll bis Herbst vorliegen. Bauamtsleiter Thomas Mügge geht hierbei von einem positiven Bescheid aus.
In diesem Falle könnte der Gemeinderat 2020 eine so genannte Entwicklungssatzung beschließen. Mit dem Beschluss hat die Stadt Singen grundsätzlich die Möglichkeit, alle Grundstücke im Gebiet zum Verkehrswert zu erwerben und eine flächendeckende zügige Entwicklung durchzuführen. Der Eigentümer aber hat auch das Recht das Gebiet selbst oder mit anderen Eigentümern zu entwickeln, muss aber einen Differenzbetrag an die Stadt für die Entwicklung zahlen, erklärt Friesecke. Übrigens die Stadt darf bei einer solchen Maßnahme keinen Gewinn erzielen, ansonsten würde dieser an die Eigentümer verteilt werden, so der Experte weiter. Natürlich müsse das Projekt durchgerechnet werden, sodass die Stadt auch keine Verluste erleide.
Nach der Durchführung der Entwicklungsmaßnahme besteht eine Pflicht der Reprivatisierung, wobei die früheren Grundstückseigentümer Vorrang beim Ankauf haben. Der Neuordnungswert hierfür wird ebenfalls gutachterlich festgelegt.
Auch wenn eine zügige Durchführung angestrebt werde, gelte es das Baurecht zu beachten, eine Bebauung schon im Jahr 2021 sei nicht wahrscheinlich, so der OB.
Im Ausschuss wurde zudem ein Vorverkaufsrecht der Stadt in dem Gebiet beschlossen.
- Stefan Mohr
Autor:Redaktion aus Singen |
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