Fiedlers Tag vom 25. Mai 2022
"Corona liegt hinter uns" - das ist derzeit das Gefühl der meisten, die nach zwei Jahren unter zum Teil obskuren Bedingungen als Testkaninchen für die Wirksamkeit von Abstandsregeln natürlich "genug" haben. Aber wir werden daran schon noch Jahrzehnte zu knabbern haben, wenn man an all die Schulden durch die Rettungsschirme und Sofortprogramme denkt. Und das zieht sich ja bis in die Unternehmen herunter, die nun oft sehr kurzfristig abrechnen müssen, wie viel Schaden ihnen die Lockdowns nun real verursacht haben, und was sich zu einem weiteren Bürokratiemonster entwickelt. Gestern gab's dazu in Stuttgart eine neue Station: Der sogenannte Betrachtungszeitraum bei der Corona-Soforthilfe kann rückwirkend nicht geändert werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das das Wirtschaftsministerium in Auftrag gegeben hatte. Damit bleibt es bei den bisherigen Voraussetzungen für die Gewährung der Corona-Soforthilfe, mit denen existenzgefährdende Liquiditätsengpässe im Frühjahr 2020 abgefedert wurden, teilte das Ministerium am Dienstag mit. Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sagte: „Wir haben über Monate alles dafür getan, um einen Weg zu finden, den Soforthilfe-EmpfängerInnen zu helfen. Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Die nachträgliche Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums ist aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich, die vom Bund eingeräumte Möglichkeit trägt für uns nicht. Ich bedauere das in der Sache sehr. Rechtswidrig darf sich der Staat aber nicht verhalten. Umso mehr setze ich mich jetzt mit Nachdruck dafür ein, dass kein Unternehmen durch eine Rückzahlung in seiner Existenz gefährdet wird. Wir werden alle Spielräume für großzügige Lösungen bei der Schlussabrechnung nutzen.“ Letzten Endes landet alles beim Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, das nun bei vielen der Geholfenen für dicke Hälse sorgt. Wie gesagt, es wird noch vieles geben, was die Krise erst im Nachhinein verlängert.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
Kommentare