Fiedlers Tag vom 16. November 2019
In Baden-Württemberg steht für den Ausbau der kommunalen Verkehrsinfrastruktur vom kommenden Jahr an fast doppelt so viel Geld zur Verfügung als bisher. Der Landtag verabschiedete am Donnerstag in abschließender 2. Lesung eine Novelle des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG), die zum 1. Januar 2020 in Kraft treten soll. Danach können kommunale Verkehrsprojekte in Zukunft mit jährlich 320 Millionen Euro gefördert werden. Bisher lag die Fördersumme bei 165 Millionen Euro pro Jahr. Mit LGVFG-Mitteln werden im Sinne der Verkehrswende kommunale Vorhaben im Bereich Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Rad- und Fußverkehr sowie Straßenbau und Lärmschutz gefördert. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Mit der Novelle des LGVFG bekommen Städte, Gemeinden und Landkreise Finanzierungsicherheit für die Planung und den Bau ihrer Infrastruktur. Es steht nicht nur mehr Geld zu Verfügung. Das Land hat auch die Fördermöglichkeiten deutlich erweitert. Das Land nimmt auch die Förderung von Schienenfahrzeugen wieder auf. Schnittstellen des Güterverkehrs und Wiedervernetzungsmaßnahmen gehören nun gleichfalls in den Förderkatalog.“ Und: „Hohe Planungskosten waren bisher für die Kommunen ein Hindernis, ÖPNV-Projekte überhaupt anzugehen. Diese Barriere beseitigen wir jetzt und geben den Kommunen damit auch Planungssicherheit.“ In der Region wird das vor allem für die Gürtelbahn und deren Elektrifizierung als gutes Signal zum Weitermachen gesehen, hier sind derzeit die Kommunen start für die Planungskosten gefordert.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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