Kuriose Gerichtsverhandlung
Ex-OB verklagt Stadt auf Rückschnitt einer Eiche

Landgericht Konstanz  | Foto: Symbolbild/Archiv
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Konstanz/Singen. Ein Nachbarschaftsstreit ist - auch wenn er vor Gericht landet - in der Regel keine große Sache. Wenn es sich bei den Nachbarn aber um einen ehemaligen Oberbürgermeister und die Stadt, die er einst regiert hat, handelt, sieht die Sache schon anders aus. So geschehen am Landgericht Konstanz, wo Singens ehemaliger OB Oliver Ehret die Stadt gerichtlich dazu verpflichten wollte, eine Eiche zu beschneiden, die seine Photovoltaikanlage beschattet.

Die Sache wurde bereits am Amtsgericht Singen verhandelt. Dort wurde die Klage am 26. April abgewiesen. Ehret legte Berufung ein und so landete der Sachverhalt bei der 1. Zivilkammer des Landgerichts Konstanz.

"Ein Rechtsstreit, der durchaus interessant ist", meinte Dr. Christoph Reichert, Präsident des Landgerichts und Leiter der Verhandlung. Der Kläger kaufte das Grundstück im Jahr 2007 und errichtete darauf ein Haus. Damals habe es eine mündliche Absprache mit der Verwaltung gegeben, dass die fragliche Eiche so beschnitten wird, dass eine PV-Anlage auf dem Dach des Gebäudes nicht beeinträchtigt wird. "Es war eine Geschichte mit Handschlag", argumentierte Ehret. "Diese Absprache hat es gegeben."

Die Stadt wiederum argumentierte mit dem Wohl des Baums. Der Baum werde so weit geschnitten, wie er es verträgt. "Wir werden den Baum nicht PV-freundlich kappen, ohne Rücksicht auf den Baum." Das, was an fachlich vertretbarem Rückschnitt möglich ist, werde gemacht.

Während der Verhandlung äußerte das Gericht Zweifel daran, dass hier ein Rechtsanspruch vorliegt. Die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs sei eindeutig: Einen Rechtsanspruch auf Zurückschneiden eines Baums bei Verschattung gibt es nicht. Zudem sei es zweifelhaft, ob die fragliche Vereinbarung für das ausreicht, was der Kläger bräuchte. Weiterhin sei es nicht unproblematisch, wenn ein Oberbürgermeister mit einem städtischen Angestellten solch eine Vereinbarung trifft.

Am Ende erklärte Oliver Ehret, die Berufung zurückzuziehen, mit der Begründung, dass die Ausführungen des Gerichts nachvollziehbar seien.

Autor:

Tobias Lange aus Singen

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