Weiterhin viele Einschränkungen und kein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung
Eingeschränkter »Regelbetrieb« für Kitas und Schulen
Singen. Die Stadt Singen hat am Mittwoch mitgeteilt bekommen, dass der eingeschränkte Regelbetrieb in Kitas und Grundschulen einheitlich am Montag, den 29. Juni, wieder aufgenommen werden könne. Hierzu hat das Land allerdings noch keine definitive Entscheidung getroffen und erst mal nur über den Termin informiert. Bürgermeisterin Ute Seifried geht davon aus, dass der Ministerrat des Landes am 16. Juni hierüber beschließen werde. Wann dann wiederum die genauen Rahmenbedingungen kommuniziert werden, ist freilich auch noch offen.
Bei dieser geplanten Öffnung handelt es sich um eine Öffnung von der erweiterten Notbetreuung hin zu einem eingeschränkten Regelbetrieb, wurde erläurtert. Dabei bleibe der Rechtsrahmen der Corona-Verordnung des Landes auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes bestehen.
Der eingeschränkte Regelbetrieb laufe weiterhin unter den bestehenden vom Land gesetzten Pandemiebedingungen. Eingeschränkt bedeutet aber tatsächlich, dass gegebenenfalls Beschränkungen im Blick auf Betreuungszeiten und -angebote vorhanden sein werden, so Bürgermeisterin Seifried am Mittwoch. Der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz bestehe weiterhin nicht, ist die aktuelle Information aus dem Rathaus.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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