Gerichtliche Termine werden auf das unabdingbar erforderliche Maß
Eingeschränkter Betrieb im Amtsgericht

Amtsgericht Singen | Foto: Der Leiter des Amtsgerichts Singen Johannes Saun. swb-Bild: Archiv
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Singen. Das Amtsgericht Singen will mitverantwortlich dazu beizutragen, die rasche Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.

Mit Rücksicht darauf werden die Gerichtsräume grundsätzlich nicht länger öffentlich zugänglich sein, es sei denn, es findet eine öffentliche Verhandlung statt. Die Infothek ist geschlossen.

Anträge und Erklärungen zu Protokoll werden, soweit zwingend erforderlich, nur nach telefonischer Absprache entgegengenommen. Das Amtsgericht ist montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie von 14 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr telefonisch unter 0 77 31/4001-0 telefonisch erreichbar.

Gerichtliche Termine werden auf das unabdingbar erforderliche Maß beschränkt. Unaufschiebbar erforderliche Verhandlungen und Anhörungen finden regelmäßig, räumlich konzentriert, in der Erzberger Straße 28, Saal I, statt.

Der nächste Termin der vom Anwaltsverein angebotenen kostenlosen Rechtsberatung am 1. April 2020 fällt aus. Die Rechtssuchenden und die Anwaltschaft werden höflich um Verständnis für die Verzögerungen gebeten, die mit diesen Einschränkungen verbunden sind. Sie sollen vorerst bis zum 17. April 2020 gelten.

- Stefan Mohr

Autor:

Redaktion aus Singen

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