Stadtverwaltung Singen
Eingeschränkte Parkzeit in Teilen des Hallenbadparkplatzes

Seit 1. März gilt an Teilen des Parkplatzes des Städtischen Hallenbads in Singen eine eingeschränkte Parkzeit. | Foto: Stadt Singen
  • Seit 1. März gilt an Teilen des Parkplatzes des Städtischen Hallenbads in Singen eine eingeschränkte Parkzeit.
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  • hochgeladen von Philipp Findling

Singen. In den letzten Wochen erreichten die Stadtverwaltung mehrfach Beschwerden von Hallenbadbesuchern, dass der Parkplatz vor dem Bad vollbesetzt sei und sie keinen Platz zum Parken finden würden. Seit Mittwoch, 1. März gilt während der Hallenbadsaison deshalb auf einem Teil des Parkplatzes eine Höchstparkzeit von drei Stunden mit Parkscheibe, wie die Stadtverwaltung kürzlich bekanntgab.

Die eingeschränkte Parkzeit betrifft die drei linken Reihen des Parkplatzes mit 43 Stellplätzen in der Zeit von 7 bis 19 Uhr. Die restlichen Parkplätze sind weiterhin ganztägig nutzbar. Die Stadtverwaltung hofft mit dieser Maßnahme, dass die Gäste des Hallenbades – vielfach auch ältere Personen – wieder nah am Bad parken können.

Der Gemeindevollzugsdienst wird die neue Parkregelung kontrollieren und bei Verstoß auch Bußgelder verhängen.

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Presseinfo aus Singen

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