Singen will für gleiche Regeln stehen
Doch noch ein Kampf um die Kampfhundesteuer

Singen gilt schon lange als "Steuerparadies" für Kampfhunde. Nun will die Stadt aber zum Jahreswechsel gegenüber den Umlandgemeinden nachziehen. | Foto: Leopictures auf Pixabay
  • Singen gilt schon lange als "Steuerparadies" für Kampfhunde. Nun will die Stadt aber zum Jahreswechsel gegenüber den Umlandgemeinden nachziehen.
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Singen. Was viele andere Gemeinden in der Region schon seit Jahren praktizieren, soll mit einer erhöhten Steuer für sogenannte "Kampfhunde" nun auch in Singen nachgeholt werden. Das hat der Singener Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Allerdings nicht einstimmig, denn die beiden Rätinnen der Singener Wählergemeinschaft "SÖS", Birgit Kloos und Silke Stockebrand waren gegen den Vorschlag, den sie mit sozialer Härte verbinden. Der Grünen Stadtrat Dr. Dietrich Bubeck enthielt sich der Stimme nach einer ausführlichen Diskussion.

Die Stadt Singen will mit diesem Beschluss zum Jahreswechsel die "Kampfhundesteuer" einführen, bei der für entsprechende Hunde dann 600 Euro (1.200 Euro für den "Zeithund") im Jahr fällig werden, während in der überarbeitenden Hundesteuersatzung der seit zwei Jahrzehnten nicht veränderte Satz von 96 Euro weiter gültig bleibt.

In Singen sind nach Angaben der Stadt in 2023 1.921 Hunde gemeldet. Davon würden wohl rund 50 Hunde unter den Begriff "Kampfhunde" zählen, der allerdings umgangssprachlich ist, also keine Rasse bezeichnet. Die Stadt errechnet sich rund 25.000 Euro an Mehreinnahmen, wie in der Entscheidungsvorlage ausgeführt wird. Für Singen besteht der Verdacht, dass diverse mögliche Kampfhunde aus den Nachbargemeinden in dem "Steuerparadies" Singen angemeldet würden, um die Extra-Steuer, die es in vielen Gemeinden im Umland schon gibt, einzusparen, wurden die Gemeinderäte informiert. Dieses Schlupfloch wolle man nicht mehr bieten, wurde bekräftigt.


Zwei Formen für Nachweis


Um eine hohe Rechtssicherheit zu haben, hatten sich die städtischen Justitiare mächtig in die Materie einarbeiten müssen, auch wenn es bereits aus dem Jahr 2000 entsprechende Rechtsgrundlagen gibt. Die Einhaltung sei mit weiterem erhöhten Aufwand verbunden, da die unter dem Begriff "Kampfhund" gefassten Rassen wie Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier nicht per se auch Kampfhunde sein müssen. Im Zweifelsfall bedürfe es einer Wesensprüfung, die von den Hundehaltern durchgeführt werden sollte.

Dazu kommen auch sogenante "gefährliche Hunde" wie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu, bei denen wiederum die Singener Ordnungsbehörde nachweisen müsste, wenn diese in die Sparte "Kampfhund" mit steuerlichen Konsequenzen aufgrund des Wesens eingeordnet werden sollen.

Komplizierter wird es noch, weil der "Kampfhund" in der Ordnungssatzung wie in der Steuersatzung auftaucht. Die Steuer würde danach für alle genannten Rassen gelten und ist dann für alle neu angeschafften Hunde dieser Rassen wie auch die Nachkommen von Kreuzungen mit diesen Rassen gültig. Die aktuellen Besitzer von "Kampfhunden", müssten sich wiederum melden, wurde im Gemeinderat ausgeführt.

Da man seitens der Stadt Singen nicht damit rechnet, dass die Besitzer dieser Hunde alle freiwillig dieser Meldung nachkommen, will die Stadt Singen nun auch alle Hundebesitzer anschreiben und auf diese steuerliche Pflicht aufmerksam machen. Das bedeutet, dass sich die Stadt mit der Einführung und Umsetzung der Steuer noch länger beschäftigen müsste.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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