Gottmadingen beschließt Vorkaufsrecht für den Bereich um den Bahnhof
Die Gestaltung mitbestimmen

Foto: Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 19. Juli eine Satzung mit einem besonderen Vorkaufsrecht für den Bereich des »ÖPNV-Konzept Bahnhof Gottmadingen«.swb-Bild: rab
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Gottmadingen (rab). Kirsten Graf von der SPD bezeichnete es als »eine Art Selbstschutzmaßnahme« der Gemeinde, um bei der Entwicklung des Bahnhofsareals nicht von anderweitigen Plänen »überrollt« zu werden: In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Gottmadinger Gemeinderat einstimmig, sich mit einer speziellen Satzung das Vorkaufsrecht für den Bereich um den Bahnhof Gottmadingen zu sichern. Konkret geht es dabei um die Fläche, die als »ÖPNV-Konzept Bahnhof Gottmadingen« ausgewiesen ist und die den Bereich zwischen dem Bahnsteig der Bahnlinie Singen-Schaffhausen, der Johann-Georg-Fahr-Straße, der Hilzinger Straße und dem Fachmarktzentrum Stegleacker umfasst. Mit dem Vorkaufsrecht möchte die Gemeinde eine künftige städtebauliche Entwicklung des Bahnhofsbereichs in ihrem Sinne gewährleisten.

»Wir finden es wichtig, dass die Gemeinde mit einer Satzung ihre Gestaltungsmöglichkeiten absichert. Der ÖPNV ist sehr wichtig in Gottmadingen!«, betonte Bernhard Gassner von der SPD. Dem stimmte auch Bürgermeister Dr. Michael Klinger zu: Der gute Anschluss des ÖPNV etwa nach Singen und Schaffhausen bedeute »ein gutes Stück Attraktivität für Gottmadingen«.

- Nicole Rabanser

Autor:

Redaktion aus Singen

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